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Geschrieben von Zwurzenmami am 15.01.2013, 14:44 Uhr

war der rat richtig?

Warum sollte sie nicht schwimmen gehen dürfen? Sie ist nicht bettlägerig oder ansteckend . Sie kann auch zum Arzt gehen und sich eine Empfehlung fürs Schwimmen geben lassen und dem AG vorlegen, damit istdie Kündigung hinfällig.

 
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