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Geschrieben von Potter am 05.05.2016, 23:10 Uhr

Wie amputiert....

Genau genommen stimmt das für Deutschland nicht. Ich sehe eine bloße Namenstäuschung, keine Identitätstäuschung, von daher auch keine Urkundenfälschung. Ja, man darf in Deutschland auch einen falschen Namen angeben, solange der nicht relevant ist und man es nicht tut, um sich halt als anderer auszugeben (und so um Zahlungspflichten herumzukommen oder ähnliches).

 
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