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von dhana  am 18.05.2018, 16:07 Uhr

Wird die Staatliche Prüfung zum RettSan (NRW) in Niedersachsen anerkannt?

Hallo,

es gibt Hilfsorganisationen, die machen eine Theorieprüfung am Ende des Theorieblocks, bevor die Leute ins Rettungswachenpraktikum gehen.... und nein, das ist dann nicht die staatliche Abschlussprüfung mit Anerkennungsurkunde.

Wenn du die Anerkennungsurkunde hast, gilt die in ganz Deutschland.

NRW - Ausbildungsverordnung für RettSan:

§ 15
Gleichwertige Ausbildungen

(1) Eine nach den Grundsätzen des 520-Stunden-Programms (vgl. § 13 Absatz 2 Rettungsassistentengesetz) vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Nordrhein-Westfalen oder in einem anderen Bundesland, der Bundeswehr oder der Bundespolizei erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäterin oder als Rettungssanitäter ist einer Ausbildung nach dieser Verordnung gleichwertig.



(2) Eine nach den Grundsätzen der Hilfsorganisationen zur Ausbildung von Rettungshelferinnen und Rettungshelfern erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ist einer Ausbildung nach dieser Verordnung gleichwertig.



(3) Eine andere in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Ausbildung kann von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie gleichwertig ist.


Einen solchen Passus hat jedes Bundesland in ihrer Ausbildungsverordnung. Wenn dein AG eine Hilfsorganisation ist, sollte das der dort Zuständige allerdings wissen.

Gruß Dhana

 
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