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Geschrieben von SEAGLD am 25.03.2014, 19:42 Uhr

@Fredda

Wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn sich jemand beschwert, dann ist es eine mindestens Ordnungswidrigkeit und z.B. das Ordnungsamt kann ein Ordnungs- oder sogar Bußgeld verhängen, und die Polizei kann da auch einschreiten.
Ist letztlich nicht anders als mit anderen verbotenen Sachen auch - wenn ich schneller fahre als erlaubt, dann passiert ja auch nichts wenn mich keiner erwischt.


LG Sabine

 
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