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Geschrieben von KatinkaB am 01.02.2010, 13:44 Uhr

auch im Musikunterricht

Hai,
Hab zwar einen ähnlichen Text oben geschrieben, aber den hat vermutlich sowieso keiner gelesen. Deswegen kommt hier noch einmal mein Senf als Musiklehrerin (Hauptschule). Also erst mal zur rechtlichen Seite: Man darf definitiv keine Leistungen, die außerhalb der Schule erbracht wurden, direkt in die Zensur einrechnen. Man muss die Möglichkeit geben, das Lernziel in der Schule zu erreichen (zusätzliche Übungen außerhalb der Schule verschaffen natürlich trotzdem Vorteile).
Ich mache es zum Beispiel immer so, dass ich im Musikunterricht alle Facetten anbiete: Theorie und Praxis, Hören und Musikmachen, Rappen, Beats am Computer, Percussion, Melodie-Improvisation, Singen, Keyboardspiel etc. Zusatzleistungen von "Musikprofis", beziehe ich aber auch in die Zensur ein: Ein Schüler, der bereits sehr gut Klavier spielt, wird anders in den Unterricht eingebaut (und kann für die eine Stunde auch damit eine "Eins" erreichen). Es reicht mir dann aber nicht, wenn er/sie sein auswendig gelerntes Stück vorspielt, das er/sie schon x-mal irgendwo vorgespielt hat. Statt dessen gibts dann flexibel gestaltete Aufgaben (Basis-Begleit-Akkorde z.B.), die er/sie aber erst in meinem Unterricht bekommt und nicht zu Hause üben kann. Ansonsten wird alles, was ich im Unterricht sehe und höre, bewertet und zusammengerechnet. Ich habe also dementsprechend auch Schüler, die zu Hause kein Instrument gelernt haben, aber trotzdem eine "eins" in Musik bekommen, weil sie toll mitmachen, sehr gut im Team arbeiten, sehr musikalisch, sehr krativ sind etc.
K.

 
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