Geschrieben von Rio am 13.02.2006, 13:49 Uhr |
Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Aufsichtspflicht:
In wie weit haben Lehrer das Recht, einzelne Kinder NACH Schulschluß länger dazubehalten (Grundschüler)?
In meinem Studium habe ich gelernt, dass zur korrekten Ausübung der Aufsichtspflicht auch zählt, die Kinder zur verabredeten Zeit nach Hause zu schicken.
Bei meiner Arbeitsstelle wurde es ebenso gehandhabt: ich habe in einem Hort gearbeitet und die Kinder MUSSTEN zu der Zeit nach Hause gehen, die mit den Eltern verabredet war, auch wenn sie noch länger bleiben wollten.
Ich rede natürlich nicht von 5 Minuten, sondern von längeren Zeiträumen, etwa einer halben Stunde.
Schulschluss ist um 13.00 Uhr und die Lehrerin behält einige Kinder (in diesem Fall war mein Nachbarskind dabei) bis 13.30 Uhr da, weil sie eine Aufgabe nicht geschafft hatten.
Was, wenn dem Kind jetzt auf dem Heimweg etwas zugestossen wäre?
Viele Grüsse,
Rio
- Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - Rio 13.02.06, 13:49
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - Biggi+Jungs 13.02.06, 15:53
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - jokasilemi 13.02.06, 16:10
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - KatjaR 13.02.06, 18:13
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - schnecke71 13.02.06, 18:42
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - dhana 13.02.06, 19:07
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - schnecke71 13.02.06, 18:42
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - KatjaR 13.02.06, 18:13
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - jokasilemi 13.02.06, 16:10
- Re: Aufsichtspflicht - besond. an die Lehrerinnen - Biggi+Jungs 13.02.06, 15:53
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Danke Hase67
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