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Geschrieben von Vanillia am 13.11.2014, 21:37 Uhr

Aufsichtspflicht

Hallo zusammen,

mein Sohn 9 J., 4. Klasse liegt mit schwerer Gehirnerschütterung im KH.
Angeblich ist er in der Schulbetreuung ( Toberaum mit Aufsicht) auf das Gesicht gefallen, was anhand seiner Kopfverletzung nicht sein und ich auch nicht glaube! Die Aussagen der Betreuerinnen waren lückenhaft und widersprachen sich.

Mein Sohn hat einen völligen Filmriss und kann sich an nichts erinnern. In der Vergangenheit ist er schon öfter Opfer von Gewalt und mobbing geworden. Lehrer und Betreuer bagatellisieren die Gewalt an der Schule, wirken resigniert oder gleichgültig.

Ich vermute, dass der Vorfall vertuscht wird und auch runtergespielt.
Ich will aber eine Klärung und überlege Strafanzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu stellen.

Kann mir jemand helfen?

Danke

 
18 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Turbinchen21 am 13.11.2014, 22:20 Uhr

Oh, erst mal Gute Besserung an deinen Sohn. Ich würde ein Termin mit dem Direktor machen und der Leitung der Betreuung eventuell die Betreuung die dabei war. Spreche alles an was im Vorfeld war Mobbing und wie sie in Zukunft damit umgehen wollen. Vielleicht wird ein neues Projekt gestartet über das Thema "Mobbing"

LG J

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mobbing in der Schule

Antwort von Turbinchen21 am 13.11.2014, 22:22 Uhr

http://www.mobbing-in-der-schule.info/

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von 2auseinemholz am 14.11.2014, 7:54 Uhr

Hallo!

Alles Gute Deinem Sohn udn baldige Gensung! Da es ein Unfall in der Schule war, wird wohl die Versicherung der Schule dafür aufkommen müssen, d.h. auch für den KH-Aufenthalt und die Behandlung und ggf. für alle Folgebahendlungen.
Es kann gut möglich sein, dass die auch den genauen Verlauf wissen wollen, um ggf. die Kosten vom Schuldigen einzutreiben. Mir persönlich wäre es in dem Kontext (4. Klasse & mein verletztes Kind) vollkommen pupspiepsegal wie die zukünftig mit Mobbing umgehen wollen. Primär wäre mir ganz wichtig, dass hier Vorfälle mit derart Folgen geahndet werde - schon alleine nur für mein Kind.
Ich würde ein Termin mit Betreuung & Direktor machen und denen unmissverständlich klar machen, dass es eine lückenlose Aufklärung geben muss. Unabhängig vom Gespräch würde ich die Polizei einschalten und eine Anzeige wegen Körperverletzung machen.
Es ist dann Sache des Gerichts festzustellen, wen in welchem Maße da Schuld trifft (randalierende Kinder, die nicht beuafsichtigt werden).
Ob Du da die Lokalpresse einschalten willst ... Ich glaube für die Presse kann es ein sehr interessanter Artikel werden, wenn Kinder aus GS-Betreuung mit schweren Gehinerschütterungen rauskommen und man den Ablauf nicht aufklären kann. - Ich würde es nur dann machen wenn ich das Gefühl hätte der Schule ist mein Iind pupsegal udn es geht um Vertuschung". - Muss aber nicht sein.
Ich finde in dem Kontext ein bisschen Diskussion am Rande etwas wenig!

LG, 2.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Bajuli am 14.11.2014, 8:02 Uhr

Wenn dein Sohn eh noch in der Klinik liegt sprich das da an. Vielleicht ist es möglich, dass ein Rechtsmediziner einen Blick auf die Verletzungen wirft. Der kann sehr schnell sagen, ob es sich um einen reinen Sturz oder mehr handelt.
Auf jeden Fall Schulleitung einschalten und Druck machen.
Sollte
sich der Verdacht erhärten würde ich auch eine Anzeige machen, da es ja eine eindeutige Vorgeschichte bei euch gibt.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Caot am 14.11.2014, 8:47 Uhr

Deinem Sohn gute Besserung! Das wird schon......

Ich würde unverzüglich ein Gespräch mit dem Rektor angehen. Ich würde weiter die Ärtze bitten ob sie Dir helfen können, da du Gewalt/Mobbing vermutest, wie die Verletzung entstanden sein könnte. Man kann alternativ einen Gerichtsmediziner dazu ziehen, das muss allerdings der Arzt tun.

Kommst du nicht weiter, würde ich in der Tat Strafanzeige gegen Unbekannt bzw. die Schule stellen. Alternativ würde ich mich nach einer neuen Schule umsehen und mich ans Schulamt wenden.

Eindeutig ist hier Schluß mit lustig!

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Pamo am 14.11.2014, 9:09 Uhr

Ruf einen Rechtsmediziner hinzu. Erstatte Anzeige gegen evtl. unbekannt. Mach einen Termin mit der Schulleitung und der Hortleitung.

Alles, alles Gute und vollständige Genesung für deinen Jungen.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von shinead am 14.11.2014, 9:32 Uhr

*zustimm*

Ein Rechtsmediziner kann anhand der Verletzungen feststellen ob da ein Sturz oder ein Schlag ursächlich war.

Also sag' im Krankenhaus bescheid, dass Du ein entsprechendes Guthaben aufgrund der widersprüchlichen Aussagen haben möchtest.
Sollte das Gutachten Deinen Verdacht bestätigen, hast Du etwas wirklich schwerwiegendes in der Hand und kannst Anzeige erstattet.

Dann könnte keiner mehr bagatellisieren.

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Vanillia am 14.11.2014, 10:29 Uhr

Ich danke euch von Herzen!
Wir sind noch im KH und ich werde mich noch einmal hier schlau machen.

Liebe Grüße

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Re: Aufsichtspflicht

Antwort von Cullen am 14.11.2014, 10:47 Uhr

Erstmal gute Besserung.

Bei uns ist es so, das es ungefähr 5 oder 6 Horträume mit verschiedenen Themen gibt aber nur 3 Betreuer, somit können sie gar nicht überall gleichzeitig sein und dadurch wird auch nicht alles gesehen.

Als meine Tochter vor kurzem eine Platzwunde durch einen geworfenen Baustein am Kopf hatte, war auch gerade kein Betreuer im Raum. Allerdings wurde hier sofortige Aufklärung betrieben, alles wurde aufgeschrieben, alle Zeugen befragt etc, und das macht dann halt den Unterschied.
Etwas zu vertuschen geht gar nicht deshalb bleibe dran und berichte wie es weiter geht.

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Re: Aufsichtspflicht nicht verletzt

Antwort von Mijou am 14.11.2014, 11:04 Uhr

Hallo,

das ist ein typischer Unfall, wie er auch MIT Aufsicht passieren kann. Da wirst Du vor keinem Gericht Recht bekommen. Mein Sohn ist vor einiger Zeit vom Klettergerüst auf dem Schulhof gefallen. Und auch im Toberaum seiner Ganztagsbetreuung gab es natürlich schon Unfälle. Klar hat immer eine Lehrerin Aufsicht, aber wie soll sie verhindern, dass er beim Klettern abstürzt oder dass ein Kind im Toberaum von einem der Schaum-Bauklötze hüpft und daneben springt? Das passiert andauernd.

Wenn Du Mobbing gegen Deinen Sohn vermutest, solltest Du jetzt hiergegen etwas tun - Dich dabei aber nur auf die Dinge beziehen, bei denen Du wirklich sicher bist. Du musst dann mit der Klassenlehrerin auch über konkrete Namen sprechen. Den Unfall würde ich nicht unbedingt in diesem Zusammenhang sehen, da kann man sich sehr täuschen. An Grundschulen haben regelmäßig Kinder Gehirnerschütterungen oder gar Knochenbrüche. Beim Toben und Klettern kann die Aufsicht sie nicht an die Leine nehmen oder ihnen die Hand halten.

LG

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Und warum schickst Du Dein Kind hin, obwohl es schon so oft Opfer von Gewalt war?

Antwort von Sodapop am 14.11.2014, 11:56 Uhr

Ich weiß. Diese Frage ist äußerst provokant...

Grüße
Sodapop

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Re: weil ich dummerweise berufstätig bin

Antwort von Vanillia am 14.11.2014, 12:23 Uhr

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Re: weil ich dummerweise berufstätig bin

Antwort von Vanillia am 14.11.2014, 12:29 Uhr

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Re: weil ich dummerweise berufstätig bin

Antwort von Sodapop am 14.11.2014, 12:30 Uhr

Und es gibt keine Alternative?

Ich stelle mir das für das Kind schrecklich vor. Du weißt, dass es ihm dort nicht gut geht.
Er wird laut Deiner Aussage misshandelt und gemobbt und trotzdem muss er? Er könnte auch als Viertklässler kein Schlüsselkind sein?

Grüße
Sodapop

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Re: weil ich dummerweise berufstätig bin

Antwort von Vanillia am 14.11.2014, 12:43 Uhr

Natürlich, das ist ein Alptraum.
Im Herbst hatte ich mich um einen Schulwechsel bemüht, was daran scheiterte, dass es an keiner Schule Plätze in den Nachmittagsbetruungen gab. Es wurde dann wieder besser und ich entschied, dass er die 4. Klasse noch irgendwie durchzieht, bis nun zu dem gestrigen Vorfall...
Auf jeden Fall werde ich eine lückenlose Aufklärung durchsetzen, ich rufe gleich dort an, und dann sehe ich weiter. Aus der Betruung nehmen, ist die erste Konsequenz.

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Re: weil ich dummerweise berufstätig bin

Antwort von Sodapop am 14.11.2014, 13:13 Uhr

Meine Tochter hatte auch immense Schwierigkeiten in der Nachmittagsbetreuung.
Ich habe dann mal durchgerechnet, wie hoch der Nettoverlust ist, wenn ich von 40 Std/Woche auf 30 Std reduziere.

Es war überraschend machbar.

Grüße
Sodapop

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Re:

Antwort von Vanillia am 14.11.2014, 13:28 Uhr

Das Telefongespräch ergab, er wurde geschubst (während einer Rangelei) und ist "unglücklich" gefallen.

Ich denke, das mit einer Strafanzeige bringt nix, schließlich wird die
Betreuungsleitung argumentieren, dass das ein glücklicher Zufall war.

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Sich beruhigen und nicht falsch verdächtigen wäre angebracht

Antwort von Mutti69 am 14.11.2014, 13:48 Uhr

Du schriebst initial, die Schilderungen der Aufsichtspersonen waren widersprüchlich, du würdest es so nicht glauben und es könne anhand der Verletzungen auch so nicht gewesen sein...nun hast du angerufen und alles ist geklärt?

Mit WEM hast du denn anfänglich gesprochen? Du hast ja schon ziemlich heftige Verdächtigungen in den Raum gestellt ;-( eine Anzeige stand zur Debatte...Dir wurde geraten einen Rechtsmediziner hinzuzuziehen...

Nun gut, deinem Sohn gute Besserung!

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