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Geschrieben von oeli_bene am 15.01.2009, 16:38 Uhr

bindende Empfehlungen

Jedenfalls ist eine Hintertür schon offen: "Eine Empfehlung für das Gymnasium kann ausnahmsweise auch dann ausgesprochen werden, wenn der Schüler den Notendurchschnitt nach Nr. 1 nicht hat, jedoch die Voraussetzungen von Nr. 2 in besonderer Weise erfüllt sind." Dann sind wir im Ermessen und nicht mehr im Beurteilungsspielraum. In meinem Bereich kann ich für jede Behauptung (und des Gegenteils) einen Gutachter finden. Ich nehme mal an, dass ist bei psychologischen Gutachten zum IQ-Test nicht anders ist. Also mache ich auf "HB" der sich in Grundschule langweilt. Ist ja Modethema. Zumindest zurück zur Behörde wird man das Ding schon bekommen, denn der hohe IQ wurde sicher nicht beim Ermessensgebrauch beachtet. Zieht das dann eine Behörde durch? Auf was man nicht alles kommt, wenn man mal eine Tag nicht viel zu arbeiten hat ...

 
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