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Geschrieben von Phase1 am 09.06.2010, 22:25 Uhr

Die 4. Klasse kann in Ausnahmefällen(!) wiederholbar sein

Zumindest in Bayern gilt die Regel:
Das Kind darf die 4. Klasse wiederholen, wenn es
1. ein Jahr früher eingeschult wurde (Früheinschulung)
2. durch Krankheit in der 4, Klasse so viel Schulstoff verpasst hat, dass der Rückstand nicht aufzuholen war
3. wegen akuter familiärer Belastung
Wie es in NRW ist, keine Ahnung, Google ist dein Freund.

Für eine Aufnahme in die 5. Klasse Gymnasium muss in Bayern auch das Alter beachtet werden - mit 12 Jahren ist Schluss (Stichtag 30.6.)

 
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