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Geschrieben von Sailor am 03.04.2013, 20:23 Uhr

Einmal Gesetzestext aufdröseln bitte

Du nennst das richtige Zitat aus der richtigen Quelle - aber deine Schlussfolgerung ist falsch.

Der Gesetzestext lautet:
"Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten einmal während des Besuchs dieser Klassen gestattet, eine Klasse freiwillig zu wiederholen. " --- Das ist unmissverständlich oder? Innerhalb der gesamten Grundschulzeit wird gestattet, insgesamt einmal freiwillig eine Klasse zu wiederholen.

"Die freiwillige Wiederholung ist zulässig am Ende der Klasse 1, " --- also in der 1. Klasse nur zum Schuljahresende.

"während der Klasse 2, " --- also innerhalb der 2. Klasse wann immer man lustig ist

"in den Klassen 3 und 4 in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres; " --- in Klassen 3 und 4 also zum Ende EINES Schulhalbjahres, ergo zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres, ergo ausdrücklich auch zum Schuljahresende.

" über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter." --- es ist also mit Schulleitersegen sogar die Ausnahme von letztgenannter 3.- und 4.-Klass-Regel möglich, dass zu einem beliebigen Zeitpunkt im Schuljahr zurückgestuft werden kann (wie in Klasse 2) .

q.e.d.

 
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