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Geschrieben von Sailor am 03.04.2013, 13:06 Uhr

In diesem Fall - ja, es wird per Gesetz in Baden-Württemberg definitiv gestattet

...wieder was dazugelernt. Ich hielt es für ein Gerücht, aber das Innenministerium Baden-Württemberg belehrt uns eines Besseren:

"§ 5 Freiwillige Wiederholung einer Klasse
(1) Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten einmal während des Besuchs dieser Klassen gestattet, eine Klasse freiwillig zu wiederholen. Die freiwillige Wiederholung ist zulässig am Ende der Klasse 1, während der Klasse 2, in den Klassen 3 und 4 in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. "
Quelle: Landesrecht BW Bürgerservice, juris GmbH im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg


Diese Neuerung gilt seit dem 17.12.2011, also rund nach einem halben Jahr rot-grüner Landesregierung in Baden-Württemberg und sagt aus, dass in der gesamten Grundschulzeit - also auch in der 4. Klasse, wenn nicht schon vorher in Anspruch genommen - einmal wiederholt werden darf. Ohne Begründung, ohne Konferenz, einfach so, Geschenk für jeden, der will. Für mich ohne nachvollziehbaren Sinngehalt, aber es scheint tatsächlich so zu sein.

In Bayern gilt dies jedoch definitiv weiterhin nicht!
Nachzulesen bei der staatlichen Schulberatung Bayern:

" Eine freiwillige Wiederholung der 4. Jahrgangsstufe ist im Hinblick auf eine Notenverbesserung für den Übertritt nicht möglich. Hier sollte vielmehr die Möglichkeit genutzt werden, nach der 5. Klasse Hauptschule den Übertritt an eine Realschule oder ein Gymnasium zu versuchen."

Macht Sinn.

 
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