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von dhana  am 03.02.2014, 19:20 Uhr

Fahrtkosten zur weiterführenden Schule? Bayern

Hallo,

für Bayern gilt die Kostenfreiheit des Schulweges.
Grundschüler haben ab 2 km Entfernung zur Sprengelgrundschule ein Recht auf den Schulbus, ab der weiterführenden Schule dann ab 3 km Entfernung zur nächstgelegenen geeigneten Schule.

Es gibt Bereiche/Stadte, wo die Schüler zur Buskarte eine Eigenbeteiligung dazu zahlen müssen - vorallem dann wenn die Karte auch zur Fahrten ausserhalb der Schulwege benutzbar ist (z.B. Zonenkarten in München)
Für meinen Jungs gilt das nicht - die können mit ihrer Karte nicht normal im Stadtverkehr fahren, das unsere Gemeinde nicht einem Verkehrsverbund angeschlossen ist - sprich sie können nur zur Schule und zurück fahren. Damit wird die Beförderung auch komplett vom Landratsamt zu übernehmen.

Mit der nächststgelegenen geeigneten Schule ist gemeint, das wirklich auch die nächste Realschule/Gym mit dem gewünschen Zweig auch genommen wird - wenn jemand warum auch immer nicht dieses musische Gymnasium möchte, sondern ein anderes das weiter weg ist muss der den Bus komplett (nicht anteilsmässig, sondern komplett) selber übernehmen.
Mittelschulen sind eh Sprengelschulen, da gibts keine Wahlmöglichkeit im Normalfall.
Wobei es bei uns so ist - es gibt ein Gymnasium das nur 7 km weit weg wäre - aber unsere Kinder dorthin nicht gehen können - es gibt keine Bussverbindung dorthin. Unsere Kinder können sich aussuchen ob sie 15 km in die eine oder in die andere Richtung wollen.

Gruß Dhana

 
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