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Geschrieben von PJ2 am 03.02.2014, 20:39 Uhr

Fahrtkosten zur weiterführenden Schule?

Hier (Rheinlandpfalz) ist es so: Die Fahrtkosten werden übernommen bei folgenden Bedingungen.

Der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, wenn er besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule in der jeweiligen Schulform bzw. mit der erstgewählten Fremdsprache länger als vier Kilometer ist.
Bei der Feststellung der nächstgelegenen Realschule plus sind nur Schulen in der jeweils besuchten Schulform (integrativ oder kooperativ) zu berücksichtigen.
Für die Bestimmung des nächstgelegenen Gymnasiums bzw. der
nächstgelegenen Integrierten Gesamtschule ist die erste gewählte Fremdsprache maßgebend.

 
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