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Geschrieben von Si+Jo+Jo+Fr am 03.04.2009, 20:28 Uhr

@Henni

Und: NEIN, die Aufsichtspflicht endet bei der angebenen Ankunftszeit auf dem Schulhof! DANN ist die Schulveranstaltung offiziell zuende. !!! NUn ist es vorverschoben worden, aber dennoch hat die Lehrerin sicher ihre rein formelle Aufsicht erfüllt! Sie hat die Vorverlegung nach ihren Möglichkeiten kundgetan!


Frage:
Aber MUSS eine Lehrerin nicht in so einem Fall immer davon ausgehen, dass Eltern arbeiten und nicht erreichbar sind?? Immerhin war es recht kurzfristig mit der Rueckkehrzeit.

 
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