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Geschrieben von wickiemama am 17.11.2010, 11:44 Uhr

klagen, patti!!

bei einkassieren würd ich auch sagen Pech gehabt, bei aus der tür auf dem Gang werfen sag ich kann sehr befreiend für die Lehrkraft wirken.
Bei aus dem Fenster werfen und nicht holen dürfen sag ich das ist respektlos! Und Beschädigung des Eigentums, eine deutliche Grenzüberschreitung und geht nicht.
Ja ich will auch nicht, daß mein Kind sachen die jemanden anderem gehören aus dem Fenster schmeißt....
Wenn die Lehrerin meint dies machen zu müssen, muß sie ihm auch erlauben es wieder zu holen (und natürlcih an die Gaderobe zu hängen)

 
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