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Geschrieben von momworking am 08.03.2010, 19:44 Uhr

Nachteilsausgleich!!!

Hallo,
je nach Bundesland in dem ihr wohnt kann diesbezüglich der Nachteilsausgleich greifen!
Der ist nämlich nicht nur für länger andauernde "Beeinträchtigungen" gedacht, sondern GERADE für solche Dinge, wie du sie beschreibst.
Möglich wäre: Reduzierung der Hausaufgaben, das Kind darf die Hausis am PC tippen, statt einer Klassenarbeit wird das Kind mündlich geprüft, die Kunstnote wird ggf. ausgesetzt.
Also, solche Dinge könnte ICH mir zumindest vorstellen.

Erkundige dich da am besten bei der Klassenlehrerin, ggf. bei der Schulleitung oder wenn die das auch nicht wissen beim zuständigen Schulamt.

VlG und gute Besserung!!!
Annette

 
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