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Geschrieben von Rho am 08.04.2011, 12:20 Uhr

Nachtrag - das Kultusministerium sagt

...jedenfalls in Bayern:

4. Schullandheimaufenthalte, Ausflüge:
Vor dem Schullandheimaufenthalt bzw. Ausflug ist mit den Erziehungsberechtigten
abzuklären, inwieweit medizinisch notwendige Maßnahmen
zu ergreifen sind. Ist der Schüler nicht in der Lage, sich - ggf. nach
Erinnerung durch die Lehrkraft - selbst mit Medikamenten bzw. Spritzen
zu versorgen, so ist die medizinische Versorgung des Schülers ander-
weitig sicher zu stellen (z.B. durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten).

http://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdf/verabrmedik4_2007.pdf

 
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