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Geschrieben von Sailor am 18.10.2012, 10:32 Uhr

Nicht beschulbare Kinder sind von der Schulpflicht ausgenommen

"Hallo? Und wo bleibt da das recht auf unterricht??? "

Siehe Überschrift.

"Was kann man dagegen noch unternehmen? "

Nichts. Überlegt lieber mal, was in der Erziehung falsch gelaufen ist, dass der Junge sich dermaßen unmöglich aufführt, so dass eine Lehrerin ihn vom Unterricht ausschließen muss.


" Mein neffe ist zuhause nicht so. Er ist lieb und konzentriert "

Ach sooo. Na dann ist ja alles in Ordnung. Dann ist natürlich alleine die Lehrerin schuld - die spinnt und lügt und kann deinen Neffen nicht leiden und will ihm nur Böses. Die böse Hexe.

 
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