Geschrieben von momworking am 16.10.2012, 13:05 Uhr |
zu wenig unterricht
Ein Kind, das nicht schulfähig ist, kann für eine bestimmte Zeit nur eingeschränkt beschult werden.
Das ist rechtlich vollkommen ok.
Allerdings werden jetzt logischerweise diagnostische Maßnahmen und entsprechende Förderungen besprochen und eingeleitet werden.
Viele Grüße,
Annette
- zu wenig unterricht - laura86 15.10.12, 21:39
- FAKE - golfer 15.10.12, 21:50
- Re: FAKE - laura86 15.10.12, 21:55
- Re: FAKE - wickiemama 15.10.12, 22:43
- Re: FAKE - muddelkuddel 16.10.12, 8:55
- Vielleicht ... - *Suse* 16.10.12, 10:33
- Re: Vielleicht ... - laura86 16.10.12, 11:45
- Woher weißt du das alles? - Henni 16.10.12, 12:19
- Re: Vielleicht ... - Verona 16.10.12, 12:36
- Re: Vielleicht ... - HeidiundPeter2 16.10.12, 12:55
- Re: Vielleicht ... - laura86 16.10.12, 11:45
- Vielleicht ... - *Suse* 16.10.12, 10:33
- Re: FAKE - muddelkuddel 16.10.12, 8:55
- Golfer - glückskinder 16.10.12, 19:52
- Re: zu wenig unterricht - momworking 16.10.12, 13:05
- Re: zu wenig unterricht - laura86 16.10.12, 13:25
- Schulpflicht - Recht auf Unterricht - krummenau 17.10.12, 12:56
- Re: Schulpflicht - Recht auf Unterricht - Sabine mit Amelie 17.10.12, 13:51
- Nicht beschulbare Kinder sind von der Schulpflicht ausgenommen - Sailor 18.10.12, 10:32
- An Sailor - krummenau 18.10.12, 21:34
- FAKE - golfer 15.10.12, 21:50
[SUCHE] -> Empfehlung für Aufbaulehrgang Schreibschrift
Essen in der Schule
Wer kann mir helfen....Mathe
Hier auch noch ne DS-Frage
Nintendo Ds
Welche Outdoor-Jacke für sehr schmalen Jungen?
Mein Sohn ist sehr klein
Frage an die Lehrerinnen
Das ultimative Probenbuch - 4. Klasse - Deutsch/Mathe/HSU