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Geschrieben von HeidiRahm am 19.02.2008, 9:31 Uhr

Rechtschreibung/Mathe: Notenbefreiung?

Also, wir sind auch z.Z. in diesem Verfahren drín. Erst wenn die Bescheinigung vorliegt, kann der Lehrer (in seinem Ermessen) handeln.

Bei uns heißt dass, wenn Laura die LRS-Bescheinigung hat, bekommt sie in Arbeiten (auch andere Fächer) mehr Zeit, es gibt zusätzlichen Förderunterricht, im Diktat darf das Wörterbuch verwendet werden, Fragen werden vom Lehrer vorgelesen usw.

Von einer generellen Notenbefreiung halte ich - ehrlich gesagt - nichts. Diese Bescheinigung soll doch kein Freifahrtschein sein.

 
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