Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von charlotte120805 am 20.05.2006, 22:43 Uhr

Rückstellung

Ich hätte mal ein frage,ich wohne in Rheinlandpfalz und meine tochter war im jan 6 Jahre alt,soll also jetzt im sommer in die schule,und genau das ist mein problem,ich habe der schulärztin 3 Artests vorgelegt,das miene tochter nicht schulreif ist,das intresiete sie aber nicht.Nun meine frage ,Was habe ich für möglichkeiten der rückstellung?´
Wie ist das mit dem Elternrecht?
Ich habe mich schon an den ADD gewendet leider ohne Erfolg("Da kann ich ihnen nicht helfen")Wer hat einen tipp für mich?

 
7 Antworten:

Re: Rückstellung

Antwort von Birgit 2 am 21.05.2006, 8:27 Uhr

Hallo,
ich kann dir nur sagen, wie es hier in NRW läuft. Die Vorschulen wurden abgeschafft und alle Kinder, die bis zum Stichtag 6 Jahre alt sind, werden sang und klanglos eingeschult.

Letztens hörte ich von einer Bekannten, das ihr Kind nicht regulär eingeschult werden kann mangels sprachlicher Kompetenz (das Kind geht schon lange zur Logopädie und nie sagte einer, das es nicht regulär zur Schule kann - die Mutter fiel aus allen Wolken). So kommt das Kind in eine 20 km entfernte Sprachheilschule, statt wie es früher möglich war, ein weiteres Jahr im Kindergarten zu bleiben (alle befürworten das, weil er die sprachliche Barriere bis dahin aufgeholt hätte und er eh ein "spätes" Musskind ist)...

Ich finde diese Entwicklung total daneben und kann mir nicht vorstellen, wie die Lehrer alle Fälle von eigentlich nicht schulreifen Kindern auffangen sollen, wenn keine gesonderte Schule vorhanden ist. Ob das im Sinne des Kindes ist...

Gruß,

Birgit, die leider auch nicht weiterhelfen konnte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Rückstellung bei uns auch unmöglich, leider

Antwort von *Aquilina* am 21.05.2006, 12:07 Uhr

Hallo,

zum letzten Schuljahr versuchte ich auch meinen Sohn später einschulen zu lassen. Trotz mehrerer Atteste keine Chance, aber ich habe es durchgesetzt, das mein Sohn auf eine Sprachheilschule kommt, bekam bis dato 3 Jahre Logo.

Hier in Berlin wurden 2005 alle Kinder eingeschult, die Schulpflichtig waren, also Kinder die bis zum 31.12.1999 geboren wurden.

Bei uns ist der stichtag 31.12.

Alle Kinder die also schulpflichtig sind haben hier kaum Chancen auf Rückstellung. Es liegt also an den Eltern, die ideale Schule zu finden.

LG Cathy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hä? Wozu ist denn dann die Schuleingangs-Untersuchung...? o.T.

Antwort von Mijou am 21.05.2006, 12:21 Uhr

iii

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rückstellung

Antwort von Henriette am 21.05.2006, 12:39 Uhr

Hallo,

die Schulärztin ist natürlich grundsätzlich die objektive Instanz, die Schulfähigkeit festzustellen. Wenn sie dein Kind als schulreif befindet, müsste das doch gelten, oder? Auf Grund welcher Atteste ist deine Tochter denn nicht schulreif?

Henriette

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rückstellung

Antwort von charlotte120805 am 21.05.2006, 13:34 Uhr

Ich habe ein artest vom Kinderarzt ,eins von der Ergo und vom Früförderzentrum, bei denen mein tochter zur zeit in Behandlung ist

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rückstellung @ mijou

Antwort von MamaMalZwei am 22.05.2006, 9:54 Uhr

Hallo mijou, es stimmt. Kinder mit Defiziten können seit neuestem fast nicht mehr zurückgestellt werden. Die Förderzentren (sprich Sonderschulen) sagen: "Wozu ein weiteres Jahr im Kindergarten? Das bringt nichts. Schicken Sie die Kinder lieber ein Jahr eher zu uns!" Habe ich so von einer Sonderschullehrerin gehört. Nur leider stempelt man die Kinder mit Entwicklungsdefiziten so gleich zu Sonderschülern ab. Wenn du mich fragst, das ist auch politisch so gewollt. Hör dir doch den bayerischen Stoiber an. Denn das eine Jahr Kindergarten extra kann sehr wohl was bringen. Man erspart den Kindern eine Menge schlechter Erfahrungen auf Sonderschulen und lässt sie im vertrauten Rahmen. Meine Tochter wurde zurückgestellt und hat dadurch viel gewonnen, Mein Sohn durfte nicht und muss sich immer noch durchschlagen. Du bist doch Journalistin, frag doch mal Eltern nach ihren Erfahrungen mit der neuen Reglung. Die werden dir was erzählen! LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rückstellung

Antwort von Birgit 2 am 23.05.2006, 8:21 Uhr

Hallo,
in der kurzen Zeit kann eine Schulärztin nur das nötigste Abchecken, aber die grundsätzliche Schulreife wohl eher nicht ausmachen, wie ich finde. Da halte ich doch Institutionen, die das Kind lange kennen, für wesentlich kompetenter und natürlich vor allem die Eltern, die das Kind am besten kennen.

Die frühen Schuleingangsuntersuchungen werden hier vor allen durchgeführt, um große Defizite möglichst bis zur Schule zu relativieren, was bislang eben versäumt wurde. Vor allem sprachliche Defizite...

Ich bin auch der Meinung, das ein weiteres Jahr in einem guten Kindergarten deutlich mehr bringen kann, als ein "hin- und herschieben" in verschiedene Schulen.

Gruß
Birgit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.