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Geschrieben von 58er am 15.02.2006, 10:49 Uhr

Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig?

Hallo an alle "fachfrauen": wir wollen an unserer schule anläßlich eines festes eine tombola vom schulförderverein aus organisieren. jetzt hat eine mutter eingeworfen, dass das rechtlich nicht zulässig sei. im kindergarten haben wir vor jahren auch schon mal eine verlosung gemacht und im traum nicht dran gedacht, dass das eventuell gar nicht zulässig sein könnte. wer lang fragt, geht lang irr. oder was meint ihr? weiss jemand von euch dazu genaueres?

danke für eure hilfe. und grüße von old mama

 
8 Antworten:

Re: Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig?

Antwort von tinai am 15.02.2006, 10:52 Uhr

Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.

Ich wüsste nichts, was rechtlich dagegen spricht. Alle Schulen und Kindergärten veranstalten Tombolas. Evtl. müsste man steuerlich was berücksichtigen, da ist die Frage: Wie viel kommt dadurch überhaupt rein?

Gruß Tina

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Die Einnahmen sind in der Tat das Problem...

Antwort von hase67 am 15.02.2006, 11:08 Uhr

... die müssten streng genommen versteuert werden, bzw. ein Schulförderverein, der ja als gemeinnütziger Verein keine Gewinne erwirtschaften darf, darf streng genommen auch kein Geld für Tombola-Lose verlangen. Wohl aber darf er Spenden entgegen nehmen - gegen Spendenquittung. Das ist das einzige Problem, das ich in diesem Zusammenhang sehe.

Aber mal ehrlich: Bei wie vielen Kindergarten-/Schulfesten werden solche "schwarzen Einnahmen" gemacht? Man sollte es vielleicht nicht an die große Glocke hängen bzw. sich überlegen, ob man die Einnahmen aus der Tombola nicht als Spenden deklariert. Habt ihr für den Schulförderverein keinen rechtlichen Beistand? Der müsste eigentlich Rat wissen.

Grüßle

Nicole

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Re: Die Einnahmen sind in der Tat das Problem...

Antwort von 58er am 15.02.2006, 11:24 Uhr

danke für eure schnellen antworten. (das mit dem vielfragenundirrgehen habe ich natürlich nicht auf eure antworten bezogen, sondern darauf, dass man bei zu vielem fragen im umfeld vielleicht nur schlafende hunde weckt. wir sind hier ja wirklich in mausgrauen bereichen. auch das verkaufen von essen ist ja in vielerlei hinsicht so eine sache bei den einschlägigen kiga- und schulfesten).

ähm, ob wir einen rechtlichen beistand haben, muss ich mal unsere vorsitzende fragen. gute frage. die idee mit der spende statt festem preis für lose ist sehr gut. bezüglich einnahmen: da kann schon gut was rumkommen. seinerzeit im kiga hatten wir sogar reisen, kinobesuche, und einen gourmet-abend bei einem sternekoch im angebot (alles spenden), und die einnahmen lagen im hohen 3-stelligen bereich. wird aber diesmal bescheidener.

viele grüße von old mama

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Re: Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig?

Antwort von RenateK am 15.02.2006, 12:04 Uhr

Hallo,
so was gibts bei uns laufend und noch nie Probleme.
Gruß, Renate

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Re: Tombola auf schulfest rechtlich unzulässig?

Antwort von mini99 am 15.02.2006, 12:12 Uhr

Hallo!
Wieso soll das nicht gesetzlich zulässig sein? Bei meinem Sohn im Kindergarten (jetzt geht er schon in den Hort) wurde immer von den Eltern Sachspenden entgegengenommen und die wurden dann verlost. Um das Geld für die Lose, würde dann für die Kinder im Kindergarten Spielzeug, etc. gekauft, einmal wurde ein Pfahlhaus für die Kinder errichtet,..... Das Geld kam also unseren Kindern zugute und wurde nicht privat von wem eingestreift. Auch bei dem Kuchenbazar war es so, wir Eltern backten Kuchen, der wurde billigst verkauft (50 Cent das Stück) und das Geld wurde für die Kinder verwendet - ist doch eine gute Idee finde ich.
Liebe Grüße
Traude

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Ja, das ist ein Problem

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 15.02.2006, 13:47 Uhr

Bei einem KiGa hier in der Nähe stand die EB-Vorsitzende eine zeitlang mit einem Bein im Gefängnis, weil eine Buchprüfung im KiGa gemacht wurde und die "schwarzen Kassen" aus Spielgeld, Einnahmen von Festen und Verlosungen und was da sonst noch zusammenkommt gefunden wurden. Der KiGa ist allerdings in kirchlicher Trägerschaft, da war das auch noch 'ne Ecke komplizierter.

Für einen Förderverein ist es nicht illegal, aber man MUSS es angeben. Der KiGa/Hort selber darf sowas NICHT veranstalten. Dann muß es entweder der Träger machen (eine Kirche z.B. ist ja auch gemeinnützig), oder der Elternbeirat. Wenn Ihr einen Förderverin habt, ist der doch sicher ein e.V., oder? Ein e.V. hat ja sowieso eine prüfbare Buchhaltung. Dann müßtet Ihr Euch mal erkundigen, wie das zu buchen ist. Wir haben als Kassenwart einen Juristen und ich gehe davon aus, daß der das richtig macht, deswegen habe ich mich noch nicht näher damit beschäftigt ;-). Aber ich weiß von ihm, daß solche "Geld-Beschaffungs-Aktionen" zwar zulässig, aber kompliziert zu buchen sind.

Notfalls müßte das zuständige Finanzamt bzw. die zuständige Steuerbehörde Euch weiterhelfen können. Die sind dazu verplichtet, Auskunft auf solche Fragen zu geben.

Gruß,
Elisabeth.

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P.S.

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 15.02.2006, 13:53 Uhr

Da ich selber EB-Vorsitzende bin und im Vorstand des Fördervereins, habe ich darauf bestanden, eich Haftungsversicherung abzuschließen. Das kostet nicht viel, wird aus den Mitteln des Fördervereins bestritten, und befreit mich und meine Vorstandskollegen aus der persönlichen Haftung. Sonst stünde ich mit meinem gesamten privaten Vermögen (nicht, daß das so viel ist, aber trotzdem *grins*) in der Haftung für solche "Vergehen" des Fördervereins - und wenn man sich mit der rechtlichen und finanziellen Seite nicht gut auskennt, ist man schneller drin, als einem lieb ist. Meine Mutter ist Vorstandsvorsitzende eines kirchlichen Vereins, ebenfalls ein e.V., und die Geschäftsführerin hat Gelder veruntreut. Wenn der Verein keine Versicherung gehabt hätte, wäre meine Mutter mit dran gewesen - mit dem Haus meiner Eltern und ihrer Altersrücklage. Gut, der Verein ist nicht so popelig wie ein Förderverein, es ging also um erheblich größere Summen. Aber trotzdem....

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Re: P.S.

Antwort von 58er am 15.02.2006, 15:54 Uhr

danke für eure interessanten hinweise. v.a. auch die mit der haftung. wow.

ja, wir sind ein richtiger e.V. mit allem drum und dran. ich hab bloß mit der buchhaltung nix zu tun, so dass ich jetzt auch gar nicht sagen kann, wie da immer was verbucht wird. das machen andere, die nicht so allergisch sind gegen trockene buchhaltungsarbeiten wie ich ;-))) an die reiche ich eure tipps alle weiter.


viele grüße von old mama

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