Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von IngeA am 25.05.2014, 19:12 Uhr

haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung

Hallo,

nein, natürlich können sie nicht immer ein Auge auf ein Kind haben. Darum geht es, glaube ich, der TS aber gar nicht.
Die Erzieherinnen haben die Aufsicht und die Verantwortung, dem Alter der Kinder angepasst. Das heißt natürlich, dass die Kinder eben nicht immer beaufsichtigt sind, ist ja keine Kinderkrippe sondern ein Hort.
Aber warum sollte die TS einen Hauftungsausschluss unterschreiben, nur weil ihr Kind leicht hinkt? Ich gebe doch den Erzieherinnen keinen Freibrief! Warum sollte die Einrichtung, bzw. die Versicherung, nicht haften, nur weil das Kind ev. vom Kettergerüst fällt und sich den Arm bricht. Das hat doch nichts mit der Grunderkrankung zu tun.

LG Inge

 
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