Geschrieben von IngeA am 25.05.2014, 19:12 Uhr |
haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung
Hallo,
nein, natürlich können sie nicht immer ein Auge auf ein Kind haben. Darum geht es, glaube ich, der TS aber gar nicht.
Die Erzieherinnen haben die Aufsicht und die Verantwortung, dem Alter der Kinder angepasst. Das heißt natürlich, dass die Kinder eben nicht immer beaufsichtigt sind, ist ja keine Kinderkrippe sondern ein Hort.
Aber warum sollte die TS einen Hauftungsausschluss unterschreiben, nur weil ihr Kind leicht hinkt? Ich gebe doch den Erzieherinnen keinen Freibrief! Warum sollte die Einrichtung, bzw. die Versicherung, nicht haften, nur weil das Kind ev. vom Kettergerüst fällt und sich den Arm bricht. Das hat doch nichts mit der Grunderkrankung zu tun.
LG Inge
- haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - Cat-6/12 24.05.14, 21:06
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - Vanessa1704 24.05.14, 21:25
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - sausewind73 25.05.14, 14:49
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - Ev71 25.05.14, 16:48
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - mf4 25.05.14, 18:50
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - Vanessa1704 25.05.14, 19:09
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - IngeA 25.05.14, 19:12
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - anouschka78 25.05.14, 21:47
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