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Geschrieben von Zwerg2010 am 22.02.2013, 20:56 Uhr

analog einer sehr neuen Gerichtsentscheidung dürfte nicht abgewiesen/...

...gekündigt werden nur weil ihr aus einer anderen Gemeinde seid. Ich würde einen Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen:

Ausschluss gemeindefremder Schüler von Düsseldorfer Gymnasien ist rechtswidrig

Ein Aufnahmeverfahren für eine Schule, in dem auswärtige Kinder allein aus dem Grund abgelehnt werden, dass sie „gemeindefremde Kinder“ sind, ist rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (Münster) für das Land Nordrhein-Westfalen in mehreren kürzlich ergangenen Eilbeschlüssen deutlich gemacht. Orth Kluth (RA) vertritt in den Eilverfahren und in den diesen zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren mehrere Eltern aus Nachbargemeinden der Stadt Düsseldorf, die auf einem Düsseldorfer Gymnasium abgewiesen wurden, weil sie nicht in Düsseldorf wohnen.

Sowohl die Stadt Düsseldorf als auch die Bezirksregierung Düsseldorf, die für dieses Vorgehen gegen Aufnahmewünsche von auswärtigen Kindern verantwortlich waren, müssen nun erkennen, dass diese Methode der geltenden Rechtslage widerspricht. Nach den mehr als deutlichen Worten des höchsten nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichts trifft die Rechtsauffassung von Stadt und Bezirksregierung, sie könnten gemeindefremde Kinder per se abweisen, „ersichtlich nicht zu“. Die Schulleitung selbst hatte sich – wie sich nun herausstellt – zu Recht der Auffassung von Stadt und Bezirksregierung widersetzt und wollte die betroffenen Kinder aufnehmen, wurde sodann aber per aufsichtsbehördlicher Weisung zurückgepfiffen.

 
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