Geschrieben von Rio am 19.10.2005, 8:30 Uhr |
Anfechten
Hi,
ob die erste Wahl wegen eines falschen Namens ungültig ist, kann ich nicht genau sagen.
Fände ich etwas ungewöhnlich (aber möglich), eine Wahl für ungültig zu erklären wegen einer ungültigen Stimme. Schau einfach in das Kiga-Gesetz deines Bundeslandes. Kriegst du beim entsprechenden Ministerium problemlos online.
Falls du es nicht findest, muß die Leitung die entsprechenden Unterlagen haben und dir aushändigen bzw. dir Einsicht gewähren.
Was aber garantiert nicht geht, ist, die Angelegenheit "unter sich", im angenehmen Kreis zu regeln. Das ist anfechtbar und du solltest das auch anfechten.
Dann wird eine neue Wahl angesetzt.
Viele Grüsse,
Rio
- Unmögliche Elternbeiratswahl! - mrsrobinson 18.10.05, 13:50
- Nachtrag! - mrsrobinson 18.10.05, 13:54
- Re: Nachtrag! - ***Sandra*** 18.10.05, 14:15
- Re: Nachtrag! - TineS 18.10.05, 18:37
- Re: Nachtrag! - CZUE 18.10.05, 20:52
- Re: Nachtrag! - TineS 18.10.05, 18:37
- Re: Nachtrag! - ***Sandra*** 18.10.05, 14:15
- Re: Anfechten - Rio 19.10.05, 8:30
- Nachtrag! - mrsrobinson 18.10.05, 13:54
BISC Testverfahren - wer kann mir was dazu sagen
U8 - was wird gemacht?
Elternbeirat Bewerbung witzig schreiben
@ Claudih!!
Wer hat eine Idee ....
Hat jemand sein Kind mit Globuli beim trocken werden unterstützt ? Wenn ja mit was ? Hab heut das erste Mal von sowas gehört. o.T.
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KiGa Wechsel - Beitrag ?!??