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Geschrieben von Rio am 19.10.2005, 8:30 Uhr

Anfechten

Hi,

ob die erste Wahl wegen eines falschen Namens ungültig ist, kann ich nicht genau sagen.
Fände ich etwas ungewöhnlich (aber möglich), eine Wahl für ungültig zu erklären wegen einer ungültigen Stimme. Schau einfach in das Kiga-Gesetz deines Bundeslandes. Kriegst du beim entsprechenden Ministerium problemlos online.
Falls du es nicht findest, muß die Leitung die entsprechenden Unterlagen haben und dir aushändigen bzw. dir Einsicht gewähren.


Was aber garantiert nicht geht, ist, die Angelegenheit "unter sich", im angenehmen Kreis zu regeln. Das ist anfechtbar und du solltest das auch anfechten.

Dann wird eine neue Wahl angesetzt.

Viele Grüsse,
Rio

 
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