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Geschrieben von Ronja3 am 25.02.2013, 21:19 Uhr

Einschulung 2014/2015

Für eine Behandlung beim Logopäden wird eine ärztliche Verordnung benötigt.
Der Arzt (KInderarzt oder Pädaudiologe) muß die Notwendigkeit feststellen und das Rezept dann ausstellen.
War Deine Tochter denn schon bei der Vorsorge U9?
In der Regel wird, wenn mit 5 noch Aussprachestörungen bestehen, Logopädie empfohlen. Bis dahin wartet man, bei "normalen" Aussprachestörungen, ab.
Gruß

 
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