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Geschrieben von sun1024 am 09.01.2008, 13:52 Uhr

FsK -Kino ??

Das mit den "jüngere Kinder dürfen mit Eltern rein" gilt aber nur für Freigaben ab 12:

"Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen seit dem 1. April 2003 von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen, also nur mit Personen, die Erziehungsberechtigte im Sinne des § 1626 BGB oder Vormund nach § 1773 BGB des Kindes sind, besucht werden."

Bei allen anderen Freigaben gilt das Alter und es gibt keine Ausnahmen.

Hätte aber keine Probleme damit, es zu versuchen, wenn ich denken würde, dass der Film für das Kind okay ist ;).

LG sun

 
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