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Geschrieben von Johanna3 am 12.04.2014, 1:13 Uhr

@Johanna: zum Thema Überlastungsanzeige

Hallo miemie!

Vordrucke für Überlastungsanzeigen findet man im Internet. Generell hat die Leitung nichts dagegen, wenn eine solche geschrieben wird, wenn die Umstände es erfordern.

Da sie an den Träger geht, hat die Leitung (die natürlich auch eine stellen kann) damit keinen Ärger. Die Leute vom Träger kennt man meist kaum, wenn überhaupt. In der heutigen Zeit würde es kaum ein Träger wagen, einer Verlängerung des Vertrages nicht zuzustimmen.

Für die Erzieherin bringt es auf alle Fälle etwas. Sie hat ihren AG darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihren Aufgaben aus den genannten Gründen nicht im vollen Umfang nachkommen, und so z.B. die Sicherheit der Kinder nicht gewährleisten kann. Kommt es dann zu einer ebensolchen Situation, erwischt es den Träger. Die Erzieherin kann sich zuvor bei der Gewerkschaft beraten lassen. Die Fälle die mir bekannt sind machen Mut. In der Regel ist man auf rasche Abhilfe aus.

 
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