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Geschrieben von cube am 30.04.2018, 9:36 Uhr

Kein pädagogisches Angebot

Wenn die Kita keine Vollverpflegung, sondern eben nur das Mittagsessen anbietet bzw. im Betreuungsvertrag so stehen hat, dann darf sie sich auch gegen jedes noch so vernünftige Argument verweigern. Ganz egal, wie sinnvoll es wäre, ein Frühstück anzubieten.
Und ja, tatsächlich ist es dann Pflicht der Eltern, ihrem Kind ein Frühstück zu ermöglichen. Es ist sozusagen deren Aufgabe, den Tagesablauf entsprechend zu planen (früher aufstehen, Kind im Auto frühstücken lassen etc) oder sich eine Kita zu suchen, die ihren Anforderung entgegenkommt.
Hart, aber so ist es.
Eine rechtliche Grundlage, das Frühstück einzufordern gäbe es nur, wenn im Vertrag etwas von Vollverpflegung steht oder das Frühstück aufgeführt ist.
Oder aber - Kita-Recht = Länderrecht - in eurem BL eine Kita-Gesetz existiert, in dem es eine Vorschrift/Regelung zum Frühstück gibt.

 
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