Geschrieben von Julia..... am 19.10.2021, 11:25 Uhr |
Kennt sich jemand aus. Alg1
Hey ihr lieben
Ich weiß es gehört nicht hier rein aber vlt könnt ihr mir ja trotzdem helfen.
Es geht darum
Habe von 2014 bis 2018 gearbeitet. Vollzeit
2018 bis 2021 in elternzeit. Ende Oktober EZ vorbei.
2021 Oktober musste ich leider kündigen bei meinem Arbeitgeber weil ich keinen habe der auf meinen kleinen Sohn aufpassen kann.
Großes Kind geht aktuel in den Kindergarten.
Und mein jüngeres Kind würde nächstes Jahr in September in den Kindergarten kommen.
Meine Frage ist
Bekomme ich Alg1 (für ein Jahr) auch wen ich den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe. Kennt sich da jemand aus.
Danke
Re: Kennt sich jemand aus. Alg1
Antwort von WonderWoman am 19.10.2021, 15:04 Uhr
nein. für alg1 muss man dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen.
dir steht ein betreuungsplatz am dem 1. geburtstag zu. du hättest druck machen und notfalls mit einer schadensersatzklage drohen müssen.
Re: Kennt sich jemand aus. Alg1
Antwort von SunnyGirl!75 am 22.10.2021, 16:20 Uhr
Von mir auch ein Nein...
Re: Kennt sich jemand aus. Alg1
Antwort von Felica am 23.10.2021, 8:49 Uhr
Nein. Du hast ja freiwillig auf dein Recht auf einen Betreuungsplatz verzichtet und gekündigt. Besser wäre es gewesen da bei der Gemeinde Druck zu machen mit der Aussage, daß sie sonst für den Verdienstausfall haften.