Geschrieben von heike-su am 14.01.2008, 10:29 Uhr |
kibitz
Hallo!
So weit ich weiss, war es bisher so, dass alle verfügbaren Einkommen (d.h. auch Renten, Erträge aus Vermietung und Verpachtung) angegeben werden müssen. Danach wird man von der Stadt/Gemeinde in die entsprechende Kostenklasse eingestuft.
Ob das nach KIBIZ aber auch noch so ist, kann ich Dir ncht sagen. Auch kommt es auf den Kindergarten an, was dieser anbietet.
Am besten beim Wunschkindergarten bzw. beim Jugendamt nachfragen.
LG
Heike
- kibitz - superwoman25 13.01.08, 19:03
- Re: kibitz - heike-su 14.01.08, 10:29