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Geschrieben von DaniN am 22.03.2018, 16:27 Uhr

Kigawechsel - rechtliche Frage

Hallo!
Mein Kind an st in BaWü im Kindergarten und alle Kindergärten sind in der Hand der Stadt.
Ich bin unzufrieden mit dem Kira und hatte auch ein Disput mit der Leitung.(Thema geht seit 4 Monaten) Die Stadt jedoch möchte Kiga-Wechsel unterbinden und stellt Forderungen wie, ein schriftlich Bestätigung des Arztes, dass das Kind nicht Außerhalb der Norm ist und er garantiert, dass das Kind dann okay ist nach dem Wechsel bzw. ein Schreiben vom Jugendamt mit ähnlichem Inhalt...

Fragen:
1) habe ich eine freie Kindergartenwahl?
2) darf der Träger solche Befingungen stellen?
3) welche Kriterien müssen vorliegen, dass ein kiga wechseln beantragt werden kann?

Gibt es hierzu rechtliche Grundlagen oder irgendwelche Rechtsurteile?

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Tipps!

 
18 Antworten:

Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von Tämelebäbchi am 22.03.2018, 16:40 Uhr

Wir hier im Saarland lebend, wollten unsere kleinste nicht in den uns zugeteilten Kindergarten tun.
Ich habe mich und mein Kind persönlich vorgestellt in einer anderen Kita. Weil ich auch selber erst wissen wolle wie diese Kita ist.
Wir haben die Stadt als Träger hintergangen ;)

Die Leistung der jetzigen Kita nahm uns sehr gerne auf ohne das ganze hin und her. Natürlich mussten wir den alten Platz (der für uns reserviert war) kündigen und wir haben angegeben das es ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Personal geben würde. Welches nicht aufzuarbeiten sei.
Dies habe ich von einer Freundin deren Kinder aus genau diesem Grund in einer anderen Kita abgelehnt wurden.
Also ich glaube das könnte funktionieren....

Das mit dem ärztlichen Wisch, da geht's oft um Impfschutz und das ein Kind keine sonderpädagogischen Defizite hat. Bei uns genügte die Vorlage von Impfpass und u Heft.

Alles liebe euch

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von cube am 22.03.2018, 16:45 Uhr

1. Das ist in jedem BL anders geregelt.
2. Auf Basis von was verlangt der KiGa solche Bestätigungen? Dafür muß es ja irgendeine Grundlage geben. Du sollst also bestätigen lassen, daß dein Kind der Norm entspricht, damit der andere KiGa ihn überhaupt nimmt? Gleichzeitig will der aktuelle KiGa den Wechsel verhindern? Warum? Mit welcher Begründung?
Dazu gefunden habe ich für BaWü, das jedes Kind vor dem Besuch eines Einrichtung ärztlich untersucht werden muß. Könnte also durchaus sein, daß sie sich darauf berufen. (Gibt es zB in NRW nicht).
3. Nach welchen Kriterien der Wechsel beantrag werden kann hängt wiederum von den gesetzlichen Regelungen in BaWü ab.

Ich würde dir raten, diese Fragen (auch) im Rechtsforum bei Frau Bader zu stellen.
Allerdings wird auch da sicher die Frage aufkommen, warum überhaupt ärztliche Atteste vorgelegt werden sollen.

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von Briefkopf am 22.03.2018, 17:53 Uhr

Habt ich das richtig verstanden: dein Kind hat einen festen Kindergartenplatz und möchte diesen aufgeben und beim gleichen Träger einen neuen Kindergartenplatz zugewiesen bekommen?
Hat du einen schriftlichen Antrag auf einen Kindergartenwechsel beim Träger gestellt?
Hast du einen Bescheid erhalten? Falls ja, könntest du den Inhalt hier posten.
Wird der Kindergartenplatz von der Kommune zentral vergeben oder muss man sich bei jeder KiTa anmelden und wird dort entschieden?

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von DaniN am 22.03.2018, 18:14 Uhr

Das drum herum...

Mein Kind (4,5 Jahre) hat letztes Jahr an Ostern Ca. 6 Wochen gebissen und als unser zweites Kind mit Blinddarmdurch im Herbst zwei Wochen im KH lag hat mein Kind nochmal zweimal gebissen und stark geschickt, aber die Erzieherinnen haben den Anlass nicht gesehen...
Darauf hatte ich ein Eskalationsgespräch bei der Leitung, die Behauptet hat, er ist schon seit einem Jahr Auffälig und möchte, dass wir zum Sozial Pädagogisvhen Zentrum gehen sollen...da die Eskalation für uns plötzlich und heftig kam, wollten wir Beweise sehen, da sie ja so extrem Beschreibungen in ihr Tagebuch schreiben, das hat die Leiterin verweigert...darauf hin haben wir erst ein Punktesystem vereinbart und die Kita sollte sich die Systematik überlegen - sie haben nur einen Punkt für den Tag verteilt, so dass ich abends ein heulendes Kind ( 1-1,5 Stunden) hatte, dass mir immer sagte, dass ist unfair und ungerecht und er hat sich nicht beruhigt - nach fünf Tagen habe ich es gestoppt und ein weiteres Gespräch gefordert. Hier haben wir vereinbart, dass der Kindergarten die "Ursachen/ Vorfälle" aufschreibt, dazu haben wir 3 negative und drei positive " Kategorien " definiert...Ergebnis nach zwei Wochen: "nach dreimaligen Aufforderung hat er gehorcht", " er hat ein Kind gemaßregelt, weil er die Regeln nicht einhält" hat geschickt, Ursache aber nicht gesehen" " er hat geflunkert"...
Als ich dann Nachmittags von einer Erzieherin berichtet bekommen hat, dass sie ihn überall mitgenommen hat weil ein anderes Kind ihn ständig drangsaliert hat und ihn gebissen hat und dieses dann nicht im Heft aufgeführt war habe ich es kurz vor Weihnachten gestoppt...im Januar haben mir die Erzieherinnen nur Sachen erzählt, die mir suggerieren sollten, dass mein Kind aggressiv sei - beim nachhaken hat sich herausgestellt, das er reagiert hat und nicht von sich aus angefangen hat...

Um Ruhe reinzubekommen bin ich zum Kinderarzt mit den Aufschrieben vom Dezember- die Antwort von ihm - mein Kind ist ein ganz normaler Junge und die sollen ihr Job machen - er steht aber telefonisch gerne zur Verfügung um mit ihnen zu erarbeiten, was man vielleicht alles machen kann - das hat der kiga abgelehnt und mir gesagt, dass der Aufschrieb nicht aussagekräftig sei und sie parallel noch was anderes mitgeschrieben hätten..sie haben dann einen Bericht verfasst und ich bin nochmal zum Kinderarzt gestapft...mit der Antwort: es hört sich so an als hätten sie große Erziehungsprobleme - da aber ich selbst die Erziehung als problematisch sehe bzw. mein Sohn beim Fußball, schwimmen oder Skiurlaub normal "funktioniert" sieht er den Sohn nicht außerhalb der Norm - er sieht aber nicht den Sinn, warum er eine Bestätigung schreiben soll, da man ja nach Lösung suchen muss und er auch nicht irgendwo hineingezogen werden will (was ich auch sehr gut verstehe)...

Jetzt brauch ich background wissen -
- was ist "außerhalb der Norm" bzw. was ist ausschlaggebend für Integrationshilfe..
- was sind rechtlich Voraussetzung für ein Wechsel - darf der Träger solche Bestätigungen einfordern
- wie beweist man dass das Verhältnis kiga Eltern nicht mehr zu kitten ist?
- habe ich ein Recht auf Kiga- Wechsel oder bin ich auf die Willkür des Trägers ausgeliefert?

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von DaniN am 22.03.2018, 18:19 Uhr

Ja, genau - ich habe einen ganztageskindergartenplatz...

Den Antrag habe ich Mitte Februar gestellt und habe eine mündliche Absage bekommen - die Plätze werden zentral durch die Stadt vergeben und es gibt keinen privaten Kindergarten in der Umgebung...

Die Absage war, dass sie generell Wechsel verhindern möchten und da angeblich nur ich das Problem habe, ist es auch mein Problem und nur mit einem Arztbescheid oder vom Jugendamt würden sie es nochmal prüfen...

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von Briefkopf am 22.03.2018, 23:32 Uhr

Du kannst natürlich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Sollte der Träger den Antrag ablehnen, kann natürlich Widerspruch eingelegt. Aber dies ist ein längerdauerndes Verwaltungsverfahren.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine landes- oder bundesrechtliche Vorgaben bzgl. eines KiTa Wechsels. In manchen Fällen hat der Träger in seiner Satzung einen KiTa Wechsel geregelt. Dann kannst du dir die Satzung vorlegen lassen. Aber grundsätzlich entscheideit der Träger nach der Satzung, falls keine vorhanden ist, nach eigenem Ermessen, wobei frühere vergleichbare Fälle berücksichtigt werden.

Überwiegend geht man davon aus, dass ein KiTa Wechsel dem Kindeswohl schadet (erneutes Eingewöhnen usw). Deshalb kann er solche Bescheinigungen verlangen, insbesondere ob dem Kind ein KiTa Wechsel schadet oder ob es gut verkraftet (Prognose).

Die Frage zur Integrationshilfe verstehe ich nicht. Was hat diese mit dem KiTa Wechsel zu tun. Die Integrationshilfe ist von Bundesland zu Bunndesland verschieden. In Hessen entscheidet das Gesundheitsamt im Einvernehmen mit dem Jugendamt über den Antrag. Im KiFöG ist geregelt: Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt, die eine drohende oder bestehende Behinderung haben und die aufgrund ihrer Behinderung zusätzlicher Hilfen bedürfen, zählen zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis für einen Integrationsplatz in der Kindertagesstätte.

Würde dein Kinderarzt die geforderte Bescheinigung ausstellen? Dann wäre die Sache doch erledigt. Der Arzt müsste bescheinigen, dass das Kind altersgerecht entwickelt ist und ein Wechsel dem Kindeswohl dient.

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von luvi am 22.03.2018, 23:50 Uhr

Hallo,
Warum gehst du nicht ins SPZ und lässt das abklären. Wenn nichts vorliegt, kannst du dem Kiga das Gutachten geben und zeigen, dass du dich kümmerst und ihre Hinweise ernst nimmst, aber das Kind trotzdem völlig normal ist. Wenn tatsächlich Unterstützungsbedarf gegeben ist, kannst du Hilfe annehmen.
Das Gutachten musst du dem Kiga auch nicht zeigen

Rechtlich sehe ich auch Bedenken, dass dir der Kinderarzt so ein Schreiben ausstellt. Eine Garantie für normales Verhalten gibt es ja nie.

Kann es sein, dass sich die anderen Eltern über die Beissattacken beschwert haben und der Kindergarten nun reagieren "muss", da er um den guten Ruf fürchtet?

LG luvi

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von DaniN am 23.03.2018, 7:15 Uhr

Hallo,
Ich sehe es nicht ein, aufwändige Untersuchungen durchzuführen um irgendetwas zu beweisen. Der Kindergarten hat mir den Verlauf des letzten Jahes auch nicht sachlich aufweisen können.
Das Beißen im November lässt sich mit der Krankheit und starken familiären Veränderungen in dem Zeitraum begründen - seitdem ist es auch nicht mehr aufgetreten .
Da vor zwei Jahren Sie das selbe bei meinem ersten Sohn probiert haben und die damalige Erzieherin gesagt hat,dass sie extrem übertreiben muss sonst erhält man die zusätzlichen "Gelder"/ Stelle nicht bin ich halt hellhörig.
Wenn das Thema kontinuierlich schon ein Jahr vorhanden ist, dann sollte der Kindergarten auch mal dazwischen auf mich zukommen, finde ich.

Die Kindergarten unseres Städtlein sind auch in der naheliegender größeren Stadt bekannt, dass sie schnell auf diese Weise "Personal" beschaffen möchte.

Wenn ich das Gefühl bekommen hätte, sie hätten vieles an Erziehungsmethoden probiert, dann würde ich auch die Untersuchungen durchführen. Da aber diese "Auffälligkeiten " nur in der Kita, nicht in den Vereinen bzw. bei mir so extrem darstellt, habe ich einfach Zweifel an den Aussagen...

Gestern im Gespräch hat die Leitung das ganze nochmal mehr relativiert, dass es nur punktuell sei und nicht mal innerhalb von zwei Wochen auftreten muss...und das sie mehrere Problemfälle haben....=> könnte es evtl. dann doch ein strukturelles Problem im Kiga sein?!?... Dann sollte man nicht an den Kindern "rumdrehen"...

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von Shanalou am 23.03.2018, 7:46 Uhr

Hast du schon mal ein persönliches Gespräch mit den Verantwortlichen aus der Verwaltung gesucht? Eventuell kannst du so besser überzeugen. Auf eine rechtliche Auseinandersetzung würde ich es nicht ankommen lassen. Die Untersuchungen würde ich nur mit der Aussicht auf einen Wechsel machen.

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von niccolleen am 23.03.2018, 9:23 Uhr

"Die Untersuchungen würde ich nur mit der Aussicht auf einen Wechsel machen."

Das scheint mir die beste Strategie.
Und auch ich wuerde mir die naechsthoeheren Verantwortlichen fuers Gespraech suchen, wenn ich auf dieser Ebene nicht weiterkomme.

Aber ganz abgesehen davon: Dass es in den Vereinen klappt, ist leider noch ueberhaupt kein Argument, denn Kindergarten ist eine ganz andere Situation als ein, zwei Stunden Nachmittagssport. Kindergarten ist da eher noch mit Wohnen vergleichbar, man verbringt den Tag miteinander, man isst miteinander, man schlaeft miteinander, man muss sich anderen Regeln fuers Zusammenleben unterwerfen, man verbringt den Alltag miteinander, man hat einen anderen Kontakt zu den Bezugspersonen, das ist einfach was anderes.

lg
niki

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von Briefkopf am 23.03.2018, 9:54 Uhr

Es sollte doch zuerst die Formalitäten mit dem Träger geklärt werden:

der Träger sollte schriftlich darlegen, unter welchen Voraussetzungen er einem KiTa Wechsel zustimmt. Werden Begriffe wie normabweichenden Verhalten genannt, sollen dies präzisiert werden. Ganz wichtig ist doch im Gespräch mit dem Träger herauszufinden, welche Zielsetzung ein solche ärztliche Untersuchung haben soll.
Ganz freundlich die Punkte notieren und dem Sachbearbeiter dann per email bestätigen. Es sollte auch geklärt werden, was in der Zwischenzeit, also bis zum Termin beim SPZ, passiert. In Hessen wartet man schon 4-6 Monate auf einen Termin + Folgetermin (sind fast immer 2).

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von Jomol am 23.03.2018, 11:00 Uhr

Das klingt ziemlich verfahren und der Gedanke an Personalbeschaffung drängt sich auf. Natürlich müsste man theoretisch auch die andere Seite hören.
Hier hat man kein freies Kindergartenwahlrecht, es gibt eine zentrale Vergabe und man kann Wünsche äußern.
Ich glaube, ich würde den Antrag beim Träger mit dem Nachsatz mit der Bitte um schriftlichen Bescheid wiederholen.
Kriterien für einen Wechselwunsch gibt es hier meines Wissens nicht, es muß aber ein Platz frei sein oder man muß einen Tauschpartner finden, was es in der Praxis sehr schwer macht.
Was Du erzählst klingt nicht wie ein schwererziehbarer Junge. Natürlich neigt fast jeder von uns dazu, seine eigenen Kinder besser zu sehen, als der Rest der Welt. Das ist normal und gehört dazu.
Daß der Kindergarten sein "Petzbuch" nicht zeigen will, kann ich auch verstehen, aber da bewegen sie sich wahrscheinlich auf dünnem Eis. Ein Arzt muß seinem Patienten auch kompletten Einblick geben, wenn er das wünscht. Auch in Fällen von Kindesmißhandlung, soweit das nicht Dritte einer Gefahr aussetzt und da ist das Personal nicht gemeint. Vielleicht kann ein Unbeteiligter (z. B. Jugendamt) Einsicht nehmen und dann vermitteln?
Auf einen SPZ-Termin warten Leute, die es wirklich nötig haben hier schon teilweise ein Jahr. Eh da dann was vorangeht, kommt Dein Junge in die Schule. Außerdem muß Euch der Kinderarzt überweisen. Vielleicht bewegt Ihn das, einen Dreizeiler zu schreiben, daß er bei einem anscheinend normal entwickelten Jungen keine Veranlassung sieht, die Wartezeiten im SPZ zu verlängern. Wo man hier schnell einen Termin bekommt, ist die Erziehungsberatung der Stadt. Die sind nicht sooo toll, aber Dein Problem ist ja anscheinend nicht so riesig.
Ich fürchte, Ihr müßt Euch arrangieren. Alle Möglichkeiten rechtlich vorzugehen dauern wahrscheinlich viel zu lange. Weshalb sind eigentlich KiTa und Träger gegen einen Wechsel?
Ich wünsch Euch starke Nerven und viel Glück.
Jomol

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von DaniN am 23.03.2018, 14:15 Uhr

Hallo!

Danke für die vielen guten Tipps!

Heute Morgen habe ich den Kinderarzt gebeten mir wenigstens einen Zweizeiler zu schreiben mit den Inhalten "Kind ist altersgerechte entwickelt" und"der Kindergartenwechsel dient des Kinderwohls"...ich warte auf Antwort...

Unsere Stadt hat einerseits kiga Plätze Mangel und anderseits haben in den letzten 4 Jahren Ca. 5 Eltern den Wechsel beantragt. Außerdem hat dieser Kindergarten in den letzten 6 Jahren die 3te Leitung und das komplette 20-köpfige Team hat gewechselt ( vor 3 Jahren sind innerhalb von 3-4 Monaten Ca. 10 Erzieherinnen gegangen....)...ich habe sehr viele auf und abs mit erleben müssen...

Die Stadt möchte ein Kiga- Wechsel- Tourismus verhindern und geht somit sehr hart vor....
Die letzten Eltern (letztes Jahr) haben mit Anwalt, Presse etc. gedroht und mit Hilfe vom Jugendamt dann den Wechsel bewirkt - leider ist der Ansprechpartner vom Jugendamt jetzt in Rente und die neue Ansprechpartnerin hat mir nicht den Eindruck gemacht, dass sie sich "einmischen" möchte....sie wollte sich mal erkundigen...

Die nächst höhere Stelle beim Träger wäre dann der Bürgermeister....

Ich würde gerne das auf sachlicher Basis das ganz klären - Rahmenbedingungen sei es Konzeption, Erziehungskonzept vs. Bedürfnisse des Kindes stimmen nicht überein.
Außerdem die überraschende Mitteilung vs. Dass man diese Eigenschaften meines Kindes positiv ausgenutzt hat lässt uns einfach zweifeln und Weck mißtrauen...
..was haben Sie ausgenutzt: sie haben uns gefragt, ob unser Sohn ins SBS kommen kann, da die anderen Kinder nicht aus sich herauskommen würden die neue unserer die Kinder mitreißen und begeistern kann....auch bei "Abschlussprüfung zur Erzieherin " war er als Kind schon zweimal dabei, da er so begeisterungsfähig sei und so schön mitmacht....

Ich habe auch nochmal nachgedacht, wo es zu Schwierigkeiten kam:
1) seine Bezugserzieherin ist letztes Jahr im Mörz gegangen und kurz danach hat er gebissen
2) er war bis zum Sommer mehr in der anderen Gruppe bei seinem Bruder als in seiner richtigen Gruppe- im Herbst ist dann der Große zur Schule gekommen
3) wegen dem krankenhausaufenthalt war er überwiegend bei Freunden& Oma und er ist ganz stark mit seinem Bruder verbunden

Wenn ich dann an die Aussagen der kiga denke - im November auffällig seit einem Jahr und jetzt kommt die Aussage es sei nur punktuell die Auffälligkeiten, nichtmal innerhalb von zwei Wochen, dann fühle ich mich ziemlich veräppelt!!!

Nunja und kleine Änderung wie gruppenwechsel, morgens bewegungsspiele, mit ihm Vereinbarungen treffen, punktesystem hat der kiga abgelehnt, da es ja am Kind liegt und sie nicht ihr Konzept ändern wollen.....und so hat sich der Kreislauf wieder geschlossen....

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von DaniN am 23.03.2018, 14:19 Uhr

Bezüglich. SPZ: auch bei uns sind es min. 9 Monate Wartezeit

Und bevor ich die Untersuchungstortour auf uns nehme möchte ich einfach wissen, ob man das mögliche schon getan hat und wie man diese Zeit überbrücken kann...

Beim ersten Kind hat man mir das auch schon angetragen und nach 6 Wochen gesagt, dass doch alles paletti sei ....

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von DaniN am 23.03.2018, 14:45 Uhr

Hi!

Ich knabbere noch daran...was heißt das gerade für meine Situation:
- der kiga kann eine Behauptung aufstellen ohne es zu belegen
- ich bin dann in Beweispflicht und
- ich bin auf die "Willkür" des Trägers angewiesen, da keiner ein Handhabe hat bzw. eingreifen kann ( außer einem langwierigen Prozess, der dann eh nichts mehr nutzt weil mein Kind dann in der Schule ist)


ich kann das nicht fassen!!!!

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von HSVMarie am 23.03.2018, 15:16 Uhr

Gibt es denn wirklich keinen einzigen anderen Kindergarten, der nicht diesen Träger hat? Eine Elterninitiative oder Kirche oder so, wo du mit der Leitung sprechen kannst, die noch einen Notfallplatz zum 1.8. haben? Dann könntest du deinen Platz jetzt einfach kündigen. Also zumindest ginge das hier so. Wohne allerdings auch in einer Großstadt mit vielen Kitas unterschiedlicher Träger. Da gibt es Kitas bei, die noch selbst entscheiden wer einen Platz bekommt. Da müsste man halt sämtliche Kitas anderer Träger raus suchen und abklappern.

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von Briefkopf am 23.03.2018, 15:28 Uhr

Also Willkür würde ich das nicht nennen. Du hast einen sicheren Kindergartenplatz und willst eine Leistung vom Träger, auf die du keinen Anspruch hast.
Geht dein Kind gerne in den Kindergarten? Freut er sich morgens auf den Kindergarten?

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Re: Kigawechsel - rechtliche Frage

Antwort von Jomol am 23.03.2018, 16:11 Uhr

Du hast recht, das ist echt Mist. Was ist denn aber das: ein nicht beherrschbares, beißendes Kind, das man wegen Verhaltensauffälligkeiten ins SPZ schicken will, als Prüfungskind zu "benutzen", weil er so schön mitmacht? -entweder oder!???
Rede noch mal mit der Frau vom Jugendamt. Oder mit einer Etage höher beim Jugendamt, falls die sich nicht rührt. Weißt Du, wie es den gewechselten Kindern ergangen ist? Besteht die Gefahr, daß Ihr vom Regen in die Traufe kommt?
Achso: zu beim 3. Mal hat er gehorcht: Das ist bei meinen Mädchen, 3 und 6 J., beide Kindergarten, kein schlechter Wert. Und bei denen hat noch nie jemand ein SPZ empfohlen und gebissen haben die auch mal. Bei der Großen war es so, daß sie sich das von einem anderen Kind abgeguckt hatte, die Kleine brauchte kein "Anleitung", aber die hat vor allem zu Hause gebissen. Das passiert nun mal bei kleinen Kindern, deshalb sind sie keine Monster oder verhaltensgestört. Soweit sollte das auch eine Erzieherin verstehen.
Um die Wogen zu glätten, kannst Du auch mal im SPZ anrufen, die Lage schildern und um einen Termin bitten. Das muß ja nicht der schnellstmögliche sein und absagen kann man den auch... Aber dann kannst Du den Kindergarten beschwichtigen.
Wirklich keine schöne Situation.
Alles Gute,
Jomol

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