Geschrieben von judomaja am 28.05.2008, 12:26 Uhr |
Kita Platz ? Arbeitslos ? Steht er mir zu ?
Hallo,
da es in jedem Bundesland anders ist, wirst du wohl oder übel dich mal bei deiner Stadt erkundigen müssen, wie das ganze läuft.
Ich komme aus Thüringen, da ist es so ...
Ab 2 Jahren hast du einen Rechtsanspruch auf einen Kigaplatz egal ob Arbeit oder nicht. Vor 2 Jahren musst du Arbeit haben um dein Kind in Kiga zu bekommen. Unser Kiga ist ein Ganztagskiga wo das Kind von 6-18Uhr betreut werden kann, sofern du für nen Ganztagsplatz bezahlst.
Ich drück dir die Daumen, ich hatte genau das gleiche Problem.
Ich hatte mich vorab arbeitssuchend gemeldet ohne jegliche Leistungen zu beantragen, da man ja mit Kind ohne Betreuungsmöglichkeit nicht jederzeit dem AA zur Verfügung steht.
LG judomaja
- Kita Platz ? Arbeitslos ? Steht er mir zu ? - Lucy28 27.05.08, 19:47
- Re: Kita Platz ? Arbeitslos ? Steht er mir zu ? - joni76 27.05.08, 20:04
- Re: Kita Platz ? Arbeitslos ? Steht er mir zu ? - Geisterfinger 28.05.08, 11:05
- Re: Kita Platz ? Arbeitslos ? Steht er mir zu ? - judomaja 28.05.08, 12:26
- Re: Kita Platz ? Arbeitslos ? Steht er mir zu ? - kati1976 28.05.08, 17:17
- Re: Kita Platz ? Arbeitslos ? Steht er mir zu ? - joni76 27.05.08, 20:04
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