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Geschrieben von dhana am 04.03.2010, 21:57 Uhr

Logopädie Frage

Hallo,

müssen tun die gar nichts. Beide brauchen eine explezite Erlaubnis, damit sie sich austauschen dürfen.

Ich hatte nie ein Problem damit, weil sowohl der Sprachheilkindergarten als auch die Logopädin sehr an einer Zusammenarbeit mit den Eltern intressiert waren und sowieso alle Informationen bei uns zusammenliefen.

Der alte Kindergarten war da mehr ein Problem - da war die Leitung (nicht die Gruppenerzieherin) ein Problem. Da habe ich dann auch die Erlaubniss nicht erteilt. Da musste der Kindergarten aussen vor bleiben. Da eine Zusammenarbeit nicht möglich war - da war aber auch die Logopädin dafür das wir uns einen anderen Kindergarten suchen.

Du kannst durchaus verlangen, das die Infos über dich laufen. Genauso wie du Einsicht in alle Unterlagen nehmen darfst. Man kann nicht verlangen, das du die Unterlagen bekommst - die bleiben bei der jeweiligen Stelle - aber Einsicht muss gewährt werden.

LG Dhana

 
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