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Geschrieben von mama von Joshua am 12.10.2010, 20:31 Uhr

UND?

Grundsätzlich bestehen aus Sicht der gesetzlichen Unfall-versicherung keine Bedenken, Bäume als Klettergelegen- heit zu nutzen. Bei der Bewertung, ob ein Baum zum Klettern geeignet oder ungeeignet ist, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

* Kletterbäume sind wie Spielplatzgeräte zu bewerten und müssen somit die sicherheitstechnischen Anforderungen (z. B. den Schutz vor möglichen Fangstellen) erfüllen.
* Der Untergrund muss in Abhängigkeit von der Kletterhöhe den geeigneten Fallschutz aufweisen
und sowohl eben als auch hindernisfrei sein.
* Die Kletterhöhe ist zu begrenzen, sodass die freie Fallhöhe von maximal drei Metern nicht überschritten wird. Aufgrund bestimmter entwicklungsbiologischer Parameter, wie der geringen Knochen- festigkeit Heranwachsender, sollte die maximale Fallhöhe möglichst niedriger als das genannte Maß sein.
Durch eine farbliche Markierung am Stamm bzw. Ast sollte die maximale Kletterhöhe gekennzeichnet sein.
* Der Baum darf in Aufenthaltsbereichen der Kinder keine spitzen Triebe aufweisen.


Weiterhin ist Folgendes zu beachten:

* Der ausgewählte Kletterbaum muss ausreichend fest und standsicher sein. Bei Pilzbefall und eingefallener Rinde ist die Holzfestigkeit des Baumes mithilfe von Holzprüfgeräten zu überprüfen.
* Kletterbäume unterliegen wie Spielplatzgeräte bestimmten Prüf- und Wartungsintervallen.
* Beim Klettern an Bäumen bedarf es einer besonderen Aufsicht durch das Personal der Einrichtung.
* Die maximale Anzahl der Baumbesteiger ist festzulegen, um Unfälle durch Überschneidung von Kletterräumen zu vermeiden.


Kletterbäume sind für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.

Weiteres kann man da nachlesen:
http://www.rguvv.sichere-kita.info/naturnah/bewegungsraume/02_kle/01.htm

 
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