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Geschrieben von Häsle am 05.07.2018, 7:25 Uhr

Verreisen in der Nebensaison

Bei uns braucht man für die Notbetreuung im Sommer auch einen Nachweis dafür, dass beide Eltern in der Zeit arbeiten müssen (in den Osterferien z.B. nicht).
Da geht es aber eher darum, dass die Eltern, die auch sonst nicht arbeiten gehen, die Plätze nicht besetzen, nur weil sie keine Lust haben, ihre Kinder selbst zu besaßen. Hausfrauen, Arbeitslose etc. Jeder, der eine Bescheinigung vom AG bringt, bekommt auch einen Platz. Gemeldet und überprüft werden muss das, weil der Personalbedarf geplant werden muss, und weil natürlich auch das Personal durch eigene Kinder an Ferienzeiten gebunden und damit ausgedünnt ist.

Mach dir keinen Kopf. Bei uns dürfen höchstens 25% der Belegschaft gleichzeitig Urlaub nehmen, in meiner Gruppe 2 von 7 Leuten. Logischerweise passt das bei mehreren Elternteilen nicht in die drei Wochen Schließzeit der Betreuungseinrichtungen.
Der Chef müsste das uU einfach bestätigen, dass der Urlaub aus betrieblichen Gründen so genehmigt wurde und gut.

Wir waren vor der Schule immer außerhalb der Ferien im Urlaub. Allerdings brauchten wir aufgrund unserer Arbeitszeiten (abwechselnd) keine Ferienbetreuung.

 
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