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Geschrieben von Tine1 am 05.04.2013, 11:05 Uhr

Völl schräg

"Verletzung der Menschenwürde ? Nette Meinung...gibts die auch mit Ahnung ? Genauso wie ein Vermieter nicht jedem sein Haus vermieten muss, kann auch ein Gastwirt entscheiden, wer sein Haus betreten darf."

Auch ein Vermieter darf nicht mit dem Argument, er will keine Kinder, Behinderten oder Ausländer etc. jemandem die Vermietung des Wohnraums verwehren. Dass das in der Praxis leider dennoch geschieht, ist etwas anderes. Die meisten Vermieter sind dann aber zumindest nicht so doof, den wahren Grund zu nennen.

 
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