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Geschrieben von Eris am 06.10.2011, 20:03 Uhr

War das vlt. anders gemeint?

Also ein Recht auf eine sanfte Eingewöhnung hat ein Kind wohl nirgens, (glaube nicht, dass das irgendwo im Gesetzbuch steht), was die Leitung meinte waren wahrscheinlich die 4 Wochen vor dem dritten Geburtstag!

Ein Kind unter 3 hat in Hamburg vor dem Arbeitsbeginn der Mutter 4 Wochen vorher schon ein Anrecht auf den Kita-Platz, damit die Mutter die Eingewöhnung machen kann. D.h. du bekommst dann den Kita-Gutschein schon für die 4 Wochen davor. Das ist wohl bei den über 3-jährigen nicht so, das heißt aber ja nicht, dass du mit dem Kindergarten keine sanfte Eingewöhnung vereinbaren kannst. Dafür musst du dann allerdings deinen Arbeitsbeginn ein paar Wochen später legen oder dein Mann muss da halt Urlaub nehmen (oder du, was am Anfang vlt. schwierig ist?).

Wenn du also mit dem Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten gehst, hast du wirklich ein Problem mit der Eingewöhnung!

 
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