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Geschrieben von aspira am 12.06.2011, 22:19 Uhr

Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Hallo, ihr Lieben!

Unsere Tochter soll ab September (sie ist dann 3 Jahre alt) in einen Kindergarten gehen. In dem Kindergarten, der eigentlich zu den Favoriten zählte, sagte mir die Leiterin beim Aufnahmegespräch, dass sie aus rechtlichen Gründen nicht wickeln dürfen (unsere Kleine fängt gerade erst an, windelfrei zu werden). Sie erfüllen dort ihrer Aussage die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen nicht. Nun ist meine Frage, wo das gesetzlich verankert ist und ob es wirklich so aufwändig ist, für Kinder eine - ich nenne es einfach mal "Wickelerlaubnis" - zu bekommen oder eher eine Ausrede, weil man das dort lediglich nicht machen möchte.
Ich glaube der Dame eigentlich, war aber so perplex, dass ich vergaß, genauer nachzuhaken.

Da unsere Kleine den ersten Schritt in Richtung Windelfrei getan hat, sähe ich bei uns keine großen Probleme diesbezüglich, wobei man aber nie weiß, ob es nicht nochmal einen "Rückschritt" in Richtung Windel gibt. Ein Forcieren, windelfrei zu werden käme für mich nämlich nicht in Frage.

Ich bin mal gespannt auf eure Erfahrungen und Antworten. Vielleicht kann mir ja jemand Nähres sagen. Beim Googeln finde ich nämlich nicht echt das, was ich suche.

Vielen Dank im Voraus
Andrea

 
22 Antworten:

Re: Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Antwort von manira am 12.06.2011, 23:04 Uhr

äh?! das habe ich noch nicht gehört...
bei uns im kiga (bayern) werden die kiga-kinder gewickelt, damit haben sie keine probleme. sie sind der auffassung, dass ein 3-jähriges kind nicht zwangsläufig windelfrei sein muss, also wickeln sie.
gesetzlich nicht erlaubt? noch nie gehört.

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Re: Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Antwort von Charlie+Lola am 12.06.2011, 23:11 Uhr

"Sie erfüllen dort ihrer Aussage die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen nicht."

Da würde ich mal bei der Stadt anrufen.
Halte ich für Bullshit, aber es gibt bestimmt nix was es nicht gibt. Unser Kiga war da ehrlicher mit der Aussage "das ist nicht unsers" aber erst lange nach Kigastart.......................manchmal frage ich mich warum mit Alten Menschen und Kindern eigentlich so arrogant umgegangen wird.
Aber nun gut war ja nicht Thema.

Frag beim Träger, die werden dir weiterhelfen.
Wenn es für dich schon klar ist das es ein No go wäre zu drängen und eine Alternative an Kiga da ist würde ich den wählen.

Aufgrund meiner Erfahrungen die ich gemacht habe würde ich den Kampf den ich hatte nicht noch mal kämpfen müssen.
Aber da wußte ich es nicht vorher das es Thema werden könnte..........."ist ja alles kein Problem"

Wer so offensichtlich schon ein Problem damit hat, und sich auf Gesetze beruft in so einem intimen Entwicklungschritt vom Kind, sollte mein Kind nicht betreuen.

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Re: Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Antwort von falous am 12.06.2011, 23:16 Uhr

ich kann es fast nicht glauben habe es auch noch nie gehört!
was wäre denn im falle wenn das kind mit 3 jahren zwar aufs klo geht aber sich noch nicht abputzen kann´?
ich sehe es als faule ausrede!

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Re: Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Antwort von aspira am 12.06.2011, 23:34 Uhr

Hallo!

So ging es mir auch. Ich hatte auch ein ganz großes Fragezeichen im Kopf, dachte aber daran, dass in Deutschland ja echt alles reglementiert ist und ich es unserem Staat sehr wohl zutraue, Anforderungen zu stellen, die für manche Einrichtungen einfach nicht händelbar sind.
Alles in allem geht die Leiterin sehr respektvoll mit den Kleinen um und sie meinte auch gleich, dass wir uns an diesem Thema auch erst einmal nicht aufhängen müssen und führte das Gespräch fort. Sie machte einfach nicht den Eindruck, als würde sie mir etwas vom Pferd erzählen....
Gehört hatte ich zuvor schon von Kindergärten, die nur "trockene" Kinder aufnehmen, fand das vom Hörensagen schon doof und dachte nun, dass mir eine gesetzliche Regelung die Erklärung dafür liefert.

Die Leiterin dort sprach von Anforderungen wie sep. Mülleimer (was ich als lächerliches "Problem" betrachte, denn den würde ich auch gerne stiften), einen nicht einsehbaren Wickelplatz, den sie so nicht haben usw.
Der Kindergarten ist recht klein (zwei Gruppen) und der Waschraum ist gleich links von der Eingangstüre und einsehbar. Sie sagte, dass bei Kindern, bei denen ärztlich bescheinigt würde, dass sie noch gewickelt werden müssen - aufgrunf von Behinderung oder dergleichen - ginge, aber nicht standardmäßig. Es sei ein sehr intimer Prozess und schließlich mehrere Erzieherinnen daran beteiligt..... Initm okay, aber noch initimer finde ich, dem Kind die Toilette aufzuzwingen, wenn es diese noch nicht benutzen kann/möchte. Die Intimität das Wickeln betreffend findet für mich in den Köpfen der Erwachsenen satt. Die Kleinen, die ihre Windel noch brauchen oder fordern haben da sicher kein Thema mit. Sie denken doch noch gar nicht in unsere Kategorien.

Im Netz habe ich diese Aussage hier gefunden (der von mir genannte Kiga wäre ein evangelischer): "Wenn es ein öffentlicher KiGa ist müssen sie. Wenn er privat oder kirchlich getragen ist (z. B. Waldorff, evangelisch) dann müssen sie wohl nicht. Bei uns waren sie auch nicht begeistert als ich sagte ,dass der Große noch nicht stubenrein ist. Aber jetzt ist er es plötzlich von einem Tag auf den anderen. Der Sommer halt." Hier der Link dazu: http://www.netmoms.de/fragen/detail/wickeln-im-kindergarten-7894696
Ich finde leider nichts Detailliertes zum Thema.

Wie dem auch sei ist es natürich so, dass ich einem anderen Kiga den Vorzug geben würde, wenn dieser wickeln würde. Es zählt unsere Tochter und die soll nicht zum Opfer "bequemer" Erzieherinnen werden. Und ja, man sollte etwas anders mit alten und ganz jungen Menschen umgehen...!

Ich bin gespannt auf weitere Antworten und werde in jedem Fall die Leiterin nach der Regelung und deren Herkunft befragen.

Viele Grüße
Andrea

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Re: Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Antwort von dhana am 12.06.2011, 23:35 Uhr

Hallo,

unser Kindergarten nimmt seit eine Jahr auch Kinder unter 3 Jahren auf, weil die Gruppen sonst nciht mehr voll werden.
Vorher hieß es auch immer das Kinder die noch gewickelt werden müssen nicht genommen werden - also zur Debatte stand, das alle Erzieherinnen auf Teilzeit gehen müssen oder jüngere Kinder genommen werden, war das Wickeln plötzlich kein Problem mehr.
Das 1. Jahr gab es dann eine Wickelauflage auf der Waschmaschiene im Abstellraum - mit einem Abfalleimer daneben und Waschbecken im Nebenraum.
Nachdem jetzt offiziell eine Krippe eingerichtet wird wurde der Kindergarten umgebaut, und jetzt gibt es einen richtigen Wickeltisch. So einen mit Stufen, damit die Kinder selber hochklettern können, und Waschmöglichkeit im Zimmer.

Es gibt mit Sicherheit Soll-Richtlinien für Wickelbereiche - aber wo ein Wille, da ist auch ein Weg.

LG Dhana

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Re: Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Antwort von mamamanuela am 12.06.2011, 23:45 Uhr

hab ich auch noch nie gehört. Unser Kiga ist auch ein evangelischer und sie haben mich vor knapp 3 Jahren auch gefragt, ob sie schon trocken sei. Unsere war schon trocken, wir hatten also keine Diskussionen zu führen...Sie haben bei uns im Waschraum eine Wickelkommode stehen und wird wohl auch benutzt. Meine Tochter sagte neulich noch zu mir, daß im Kiga ein Junge ist (bereits 4!), der noch Pampis trägt. Bei uns hängt sich da niemand dran auf, wir sind auch ein kleiner Kiga mit 3 Erzieherinnen und bei uns hat damit keiner ein Problem, sicher ist es leichter, wenn das Kind sauber ist, logisch, also für mich hört sich das auch nach fauler Ausrede an. Würde das auf jeden Fall nochmal ansprechen!

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Re: Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Antwort von shinead am 13.06.2011, 0:30 Uhr

Ich kann nur für Hessen sprechen...

Hier ist es "erlaubt". Es gibt einen Wickeltisch im KiGa. Einzig gab es einen Wunsch der KiGaleitung: Man möge doch diese "Easy Ups" verwenden.

Junior wurde dann schnell sauber. Aber in der Anfangszeit hatte er eben diese Windeln an und in seinem Fach waren entsprechende Ersatzwindeln.

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Re: Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Antwort von peta am 13.06.2011, 7:29 Uhr

Hallo,

auch ich habe davon noch nie gehört.
Hier haben fast alle Kigas Wickelkommoden, teilweise sind sie aus Platzgründen einsehbar. Ist vielleicht nicht sooo toll, aber erlaubt.!!!

Außerdem haben die Kinder ab 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kigaplatz, so dass das Kriterium "windelfrei" gar nicht greifen kann. (Bayern hat diesen Anspruch wohl nicht).
Ab 2013 haben 1jährige einen Anspruch, wie wil man das denn dann händeln?

Ich würde fragen, wo das steht (und dann poste es gern mal hier)

LG Petra

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Anspruch

Antwort von Charlie+Lola am 13.06.2011, 7:32 Uhr

"Außerdem haben die Kinder ab 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kigaplatz, so dass das Kriterium "windelfrei" gar nicht greifen kann."

aber den Anspruch muß kein evangelischer Kiga erfüllen, oder?
Soweit ich weiß muß das ein Städtischer Kiga erbringen.

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Re:grosser Quatsch

Antwort von D.G.31 am 13.06.2011, 9:00 Uhr

Natürlich werden Kinder gewickelt. Gerade in Zeiten von u 3 Kindern kann man das ja gar nicht vermeiden. Lass dir was schriftliches zeigen oder erkundige dich beim Träger. Ich bin Erzieherin in NRW und ich habe immer die Kinder gewickelt

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Re: @charlie und Lola

Antwort von D.G.31 am 13.06.2011, 9:02 Uhr

Doch auch die kirchlichen müssen den Anspruch erfüllen, sie werden ja mit Steuereinahmen bezahlt. Lediglich bei Elterninitiativen gelten oft andere Regeln

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O.k.,

Antwort von Charlie+Lola am 13.06.2011, 9:21 Uhr

dann ist es ja noch schlimmer das sie nicht wickeln.

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Re: Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Antwort von golfer am 13.06.2011, 9:44 Uhr

meiner wurde 3 und wäre auch nicht genommen worden.....im sommer bischen geübt und dann klappt es auch oft....es geht um unter tags ...nciht in der Nacht......so ab 3 sollte es dann doch zu schaffen sein.....ausnahmen werden natürlich gewickelt....aber am Ball bleiben....zur Einschulung soltle es doch erledigt sein.....aber nein demnächst werden auch GS Lehrer wicklen......wenn die hochbgabetn nciht sauberen 4-jährigen eingeschult werden.....das war jetz ein witz....

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Re: Hier in der Steiermark (Österreich) stimmt diese Aussage!

Antwort von guinan am 13.06.2011, 10:29 Uhr

Mit dem KiGa-Jahr 2009/2010 wurden neue Hygienevorschriften in den KiGas erlassen. Diese besagen, dass es einen eigenen Wickelbereich geben muss, der von den nicht zu wickelnden Kindern nicht erreicht werden kann. Weiters müssen die Windeln in separate Eimer geworfen werden, die von den Kindern nicht geöffnet werden können und die wickelnden Personen müssen Einmalhandschuhe tragen.
Weiters dürfen für des Jausenbuffet (Frühstücksbuffet) keine schon geöffneten Marmeladen o.ä. mitgebracht werden. Die während des Buffets geöffneten Gläser müssen am selben Tag verspeist werden, ansonsten muss alles weggeworfen werden! ...

Unserem KiGa hat das großes Kopfzerbrechen bereitet, da es ein kleiner KiGa ist und es z.B. einfach nicht die Möglichkeit für einen separaten Wickelbereich gibt. Glücklicherweise waren meine Jungs da schon aus dem Wickelalter raus! Am Anfang der KiGa-Zeit wäre es problematisch gewesen!

LG
Bettina

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Re: Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Antwort von Laraz am 13.06.2011, 10:36 Uhr

Hallo

Einrichtungen mit einem freien Träger - private
können selbst entscheiden ob sie Wickelkinder Aufnehmen oder nicht
sie stellen ihre eigenen Regeln auf im Bezug auf die Aufnahme des Kindes
aber unsere städt. Einrichtungen müssen auch Wickelkinder aufnehmen
Dies gilt für Einrichtungen die ab 3. Jahren aufnehmen


Einrichtungen die unter 3 Jährige aufnehmen, wickeln sowieso

bei uns war das mit dem Wickeln auch problematisch
kein Wickelraum
kein Platz - kein Wickeltisch ect.
der Pfarrer wollte keinerlei Anschaffungen tätigen in diesem Bezug oder etwas baulich verändern
und kein Personal war gegen Hepatitis geimpft, weil wir alle eben mit Kindern über 3 gearbeitet haben


grüße Laraz

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Re:grosser Quatsch

Antwort von Nase am 13.06.2011, 18:02 Uhr

Das kann schon sein, wenn sie die Räumlichkeiten nicht vorweisen können.
Beziehungsweise keine Wickelecke, die abgeschirmt und hygienisch steht. Also nicht in der Küche oder so.

Ich würde mal genauer nachfragen, denn eigentlich hat sich die Ohnewindelzeit ja aufgehoben mit dem Rechtsanspruch für einen Kindergartenplatz ab 3.

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bei uns ist kita ab 3 monaten möglich, wie soll das gehen??

Antwort von Patti1977 am 13.06.2011, 19:19 Uhr

wickeln war kein thema beim gespräch. und sie wickeln. warum auch nicht??

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Re: bei uns ist kita ab 3 monaten möglich, wie soll das gehen??

Antwort von celmin am 13.06.2011, 19:34 Uhr

Eine Einrichtung für Kids ab 3 Monaten heißt hier bei uns (Hessen) Krippe. Und natürlich werden die Babys da auch gewickelt. Kindergärten gibt es hier für Kinder ab 3 Jahre, bzw. es gibt auch Krippen-Gruppen innerhalb des KiGas.
Bei unserem städtischen KiGa war das damals auch Thema mit dem Wickeln. Ich kann mich aber kaum an Kids mit Windeln erinnern. Ich glaube, gewickelt wurden sie nur, wenn sie wirklich "gestunken" haben. Regelmäßig gewickelt (z.B.nach dem Frühstück) wurden sie nicht. Das kenne ich nur aus der Krippe.

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Re: bei uns ist kita ab 3 monaten möglich, wie soll das gehen??

Antwort von Jacky010477 am 13.06.2011, 21:15 Uhr

Ich denke, die Aussage bezog sich wirklich um Vorgaben fürs Wickeln (z.B. Wickelraum-/tisch), die sie nicht erfüllen können aus Platzgründen. Oder es fehlt am Personal, weil ja immer gerade eine Erzieherin mit dem zu wickelnden Kind den Raum verlassen muss.

Bei uns wird auch so lange wie nötig gewickelt. Der Wickeltisch steht momentan im Toiletten-/Waschraum der Kids. Im sanierten KiGa, der im August wieder bezogen wird, wird es einen eigenen Wickelraum geben. In dem Wickeltisch hat jedes Kind eine Schublade mit seinen Windeln und seinen Feuchttüchern. Die Erzieherinnen müssen Einmalhandschuhe tragen, die vollen Windeln werden direkt in eine Tüte und nach dem Wickeln raus in die Tonne gebracht und es wird eine Liste geführt, wer wann welches Kind gewickelt hat..

Achja, ich bezahle halbjährlich neben dem Getränke- und Obstgeld halt noch 6€ fürs Wickeln. Junior ist 3 1/3

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Kann schon stimmen...

Antwort von nicole1013 am 13.06.2011, 22:29 Uhr

Bei uns gibt es auch Richtlinien, die besagen, dass es ein seperater Wickelbereich sein muss, ebenso müssen Einmalhandschuhe getragen werden, seperater windeleimer sowieso. Wenn jetzt z.B. im Bad kein Platz für einen Wickeltisch ist, hat der KIGA nicht die Möglichkeit zu Wickeln und somit würde die Aussage ja stimmen.

Meine Schwester (Erzieherin) wollte in ihrem Gruppenraum eine Möglichkeit zum Wickeln haben, damit sie, wenn sie mit der Gruppe alleine ist, nicht mit allen immer ins Bad muss. War aus hygienischen Gründen, da kein seperater Wickelplatz, nicht möglich.

lg
Nicole

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Ich danke euch für eure zahlreichen Antworten!

Antwort von aspira am 13.06.2011, 23:18 Uhr

Hallo euch allen!

Danke für eure vielen Antworten. Nun bin ich etwas informierter. Na, ich werde dann wohl beim nächsten Gespräch mal nachhören, wo das steht und welche gesetzlichen Richtlinien das sind, obwohl ich dieser Erzieherin glaube, dass es stimmt, was sie sagt. Es interessiet mich einfach. (Es war auch nicht die Rede davon, dass unsere Tochter dann keinen Platz bekäme, sie übersprang das Thema und "interviewte" mich weiter...)

Wenn ich mehr weiß, werde ich hier noch mal posten und euch die Quelle bzw. §§ mitteilen.

Viele Grüße
Andrea

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Re: Kann schon stimmen...

Antwort von jojoja-zauberzwerge am 06.07.2011, 22:53 Uhr

vielleicht SOLL ich einmalhandschuhe tragen zum wickeln, aber ich werde es nicht tun.
Ich trage die auch nicht, wenn ich MEINE Kinder wickele.
Wir sind Menschen und keine Wurstware an der Fleischertheke...

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