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Geschrieben von aspira am 12.06.2011, 22:19 Uhr

Wickeln im Kindergarten gesetzlich nicht erlaubt?

Hallo, ihr Lieben!

Unsere Tochter soll ab September (sie ist dann 3 Jahre alt) in einen Kindergarten gehen. In dem Kindergarten, der eigentlich zu den Favoriten zählte, sagte mir die Leiterin beim Aufnahmegespräch, dass sie aus rechtlichen Gründen nicht wickeln dürfen (unsere Kleine fängt gerade erst an, windelfrei zu werden). Sie erfüllen dort ihrer Aussage die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen nicht. Nun ist meine Frage, wo das gesetzlich verankert ist und ob es wirklich so aufwändig ist, für Kinder eine - ich nenne es einfach mal "Wickelerlaubnis" - zu bekommen oder eher eine Ausrede, weil man das dort lediglich nicht machen möchte.
Ich glaube der Dame eigentlich, war aber so perplex, dass ich vergaß, genauer nachzuhaken.

Da unsere Kleine den ersten Schritt in Richtung Windelfrei getan hat, sähe ich bei uns keine großen Probleme diesbezüglich, wobei man aber nie weiß, ob es nicht nochmal einen "Rückschritt" in Richtung Windel gibt. Ein Forcieren, windelfrei zu werden käme für mich nämlich nicht in Frage.

Ich bin mal gespannt auf eure Erfahrungen und Antworten. Vielleicht kann mir ja jemand Nähres sagen. Beim Googeln finde ich nämlich nicht echt das, was ich suche.

Vielen Dank im Voraus
Andrea

 
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