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Geschrieben von anouschka78 am 21.10.2011, 19:21 Uhr

Würdet Ihr das Erlauben?

Vereinsversicherung gelten nur für aktive Mitglieder, nicht für "kleine Brüder"! Die Fahrt ist eine Vereinsveranstaltung und daher greift bei kleinen und großen Unfälle (am Spielplatz, mitm Auto) die Vereinsversicherung. Natürlich kann den Bruder auch jemand Erwachsenen auch "so" mitgeben aber dann ist die Person privat für die Aufsichtspflicht verantwortlich und haftet "normal". Es gibt Gerichtsentscheidungen, die anzweifeln, dass "Gruppenaufsicht" und "Privataufsicht" sich nur schlecht vereinbaren lassen - dann bist Du ganz schnell bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht. ICH würde das nicht machen!

A.

 
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