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Geschrieben von Isabel am 24.03.2009, 14:26 Uhr

@saarbaby

also erstes werden die Kinder von den Behörden nicht als geistig behindert sondern nur als behindert oder nicht behindertes Kind eingestuft...
Behindert kann bedeuten das er Körperliche Probleme hat , z.B psychomotorische Retardierung oder Körperwahrnehmungstörungen hat,
oder das er Entwicklungsverzögert ist und eventuell einen nicht altersgerechten Sozialverhalten hat....

Dieses Kind kann in einem normalen Kindergarten durch unterstützung einer Integrativkraft weiter dort bleiben. Man sollte das Kind die möglichkeit bieten in der gewohnten umgebung sich zu entwickeln...wie gesagt mit Unterstützung...

Es muss nicht unbedingt in einen heilpädagogischen Kindergarten gehen (muss dazu sagen das es sehr wenige davon gibt und das es ewig lange Wartenlisten für diese Plätze gibt die durch das Jugendamt oder weiter Institutionen vergeben werden)

 
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