Geschrieben von glückskugel am 29.09.2009, 9:24 Uhr |
Heiraten und Absicherung
Stimmt aber so nicht mit den 7 Jahren. Bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes gibt es Betreuungsunterhalt. Danach nur, wenn die jeweilige Betreuungssituation eine Berufstätigkeit nicht zulässt. Und da sind dann wieder geschiedene und (bloß) getrennte Mütter (oder Väter) gleichgestellt. Unterhaltsrechtlich macht es schlicht keinen Unterschied mehr. Zugewinn, Versorgungsausgleich etc. ist ein anderes Thema.
LG,
Stefanie
- Heiraten und Absicherung - glückskugel 29.09.09, 8:16
- Re: Heiraten und Absicherung - Stuff84 29.09.09, 8:37
- Re: Heiraten und Absicherung - glückskugel 29.09.09, 9:24
- Re: Heiraten und Absicherung - Stuff84 29.09.09, 8:37