Erster Kinderwunsch

Erster Kinderwunsch

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von glückskugel am 29.09.2009, 9:24 Uhr

Heiraten und Absicherung

Stimmt aber so nicht mit den 7 Jahren. Bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes gibt es Betreuungsunterhalt. Danach nur, wenn die jeweilige Betreuungssituation eine Berufstätigkeit nicht zulässt. Und da sind dann wieder geschiedene und (bloß) getrennte Mütter (oder Väter) gleichgestellt. Unterhaltsrechtlich macht es schlicht keinen Unterschied mehr. Zugewinn, Versorgungsausgleich etc. ist ein anderes Thema.

LG,
Stefanie

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Erster Kinderwunsch
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.