Geschrieben von mucki26 am 04.04.2013, 20:23 Uhr |
steuern
Das sind keine Werbungskosten bzw.fällt nicht unter diese, sondern unter Aussergewöhnliche Belastung.
Ja, schmälert das Gesamteinkommen.
Bei zuversteuerndem Einkommen von 45.000 € - 5000€ kiwu-behandlung sind es dannnur noch 40.000 € zu versteuerndes Einkommen.
Alle Rechnungen etc. In Kopie mit einreichen.
Und dann schauen was bei rum kommt.
Viel Glück
- steuern - november2012 04.04.13, 16:47
- Re: steuern - Löwin1979 04.04.13, 16:56
- Re: steuern - Fru 04.04.13, 17:19
- Re: steuern - Leena 04.04.13, 17:58
- Re: steuern - mucki26 04.04.13, 20:23
- Re: steuern - Bineglücklich 04.04.13, 20:24