Kinderwunschbehandlung

Kinderwunschbehandlung

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von mucki26 am 04.04.2013, 20:23 Uhr

steuern

Das sind keine Werbungskosten bzw.fällt nicht unter diese, sondern unter Aussergewöhnliche Belastung.
Ja, schmälert das Gesamteinkommen.
Bei zuversteuerndem Einkommen von 45.000 € - 5000€ kiwu-behandlung sind es dannnur noch 40.000 € zu versteuerndes Einkommen.
Alle Rechnungen etc. In Kopie mit einreichen.
Und dann schauen was bei rum kommt.
Viel Glück

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Kinderwunschbehandlung
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.