Kinderwunschbehandlung

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Geschrieben von Lomii am 30.05.2011, 15:27 Uhr

@anwo86

...eine Schwangerschaft nicht, aber du darfst nicht vergessen, das du "krank" geschrieben wirst ohne wirklich "krank" zu sein. Außerdem ist es ja keine "Zufalls-Schwangerschaft" , sondern eine geplante. Und solche Schwangerschaften können z.B. eine kleine Firma schnell in die Miesen bringen, denn sie ist die Vertretung für eine Schwangere, die entweder im Mutterschutz ist oder ein BV hat, das kostet den Arbeitgeber nicht grade wenig Geld. Wenn die Vertretung dann auch noch schwanger wird...
Ich weiß ja nicht wie lange sie im Falle einer SS dann noch arbeiten möchte/kann...
Auch Arbeitgeber können Schadensersatz verlangen.
Ich weiß nicht 100% um die Gesetzlage, aber ich kann nur raten sich VORHER schlau zu machen.
Ich arbeite zum Beispiel als Reinigungsfachkraft im OP-Bereich, meine Arbeitskollegen haben über ein Jahr auf eine neu Besetzung gewartet, weil im OP zu arbeiten, das kann nicht jeder, zum einem muß er mit dem ganzen Blut ect. umgehen können und er muß ins Team passen, weil der Ablauf reibungslos sein muß. Für meine Arbeitskollegen ist es echt blöd wenn ich ginge. Meinem AG würde es vermutlich noch nicht mal auffallen, da ich eine von sehr vielen Mitarbeitern bin.
Schöne Grüße Lomii

 
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