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von Tat.jana  am 30.05.2022, 14:28 Uhr

Beschäftigungsverbot

Liebe Mit- Muttis!
Vielleicht wart ihr auch in einer ähnlichen Situation oder habt Ahnung davon und könnt mir weiterhelfen-
Ich bin unbefristet angestellt und habe 30 Tage Jahresurlaub. Anfang 2020 wurde ich schwanger.
Ich war von April bis September 2020 im Beschäftigungsverbot und anschließend bis Januar 2021 im Mutterschutz.
Im Jahr 2020 habe ich KEINEN Urlaub nehmen können - wegen Beschäftigungsverbot und Mutterschutz. Im September endet meine Elternzeit.
Nun werde ich den Arbeitgeber wechseln. Habe ich, bei meinem"alten" Arbeitgeber denn Anspruch auf Urlaub aus dem Jahr 2020? Ich habe das Gesetz so verstanden, dass mir alle 30 Tage Urlaub zustehen, auch wenn ich im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz war. Ist das korrekt?
Wäre für eure Erfahrungen und/oder Wissen dankbar!

 
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