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Geschrieben von dhana am 09.03.2007, 18:36 Uhr

Frage zu Erziehungs- und Landeserziehungsgeld

Hallo,

wenn es sich um Einmalzahlungen handelt die nicht jedes Jahr ausgezahlt werden, oder sich das Einkommen um mind. ...% ändert kann man beantragen, das es nicht gewertet wird, bzw. neuberechnet wird.

Bei uns musste auch Neuberechnet werden, da mein Mann den Arbeitsplatz wechselte und wir ein 3. Kind dazu bekamen.
War ohne Probleme möglich.

Am besten den zuständigen Sachbearbeiter direkt anrufen, der kann das genau erklären und auch sagen war er dazu für Unterlagen braucht.

Steffi

 
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