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Geschrieben von anjos am 14.01.2009, 21:38 Uhr

Kündigung während der Elternzeit.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hast du jetzt einen befristeten Vertrag für 1 Jahr... Wenn dem so ist, ist es egal ob du in Elternzeit bist oder schwanger oder nichts von beidem... der Vertrag läuft nach 1 Jahr aus und wenn der neue AG dir keinen neuen Vertrag gibt, dann bist du danach arbeitslos!!

Bist du am Ende des Arbeitsvertrags in Elternzeit, schwanger etc., dann wird der AG kein größeres Interesse daran haben, deinen Vertrag zu verlängern. Stehst du aber noch voll im Job, machst deine Arbeit gut, kannst du schon eher mit einer Verlängerung rechnen.

LG, Andrea

 
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