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Geschrieben von Mama von Joshua am 06.05.2008, 14:03 Uhr

Mutter-Kind-Kur

Fühl dich erstmal gedrückt, ich weiss sonst nicht, was ich dazu schreiben soll- mir fehlen die Worte und ich hab nen dicken Kloß im Hals.

Die Mutter-Kind-Kur kannst du beim Hausarzt oder direkt bei der KK beantragen. Die Unterlagen füllst du dann aus und schickst sie an die KK zurück.

Allerdings bezweifle ich, daß die Kur auf Anhieb genehmigt wird und ich bezweifle auch, daß die Kur in deinem Fall von Nutzen ist. Wenn dein Kind gesund ist, fährt es eh nur als Begleitkind mit.

Die Krankenkassen beziehen sich auf die folgenden Gesetze:
Mutter-Kind-Kuren nach § 23 und 24 Sozialgesetzbuch V kommen dann in Betracht, wenn infolge der Schwächung der Gesundheit ein Erkrankung einzutreten droht und wenn nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung solcher Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich.


Gem. §23 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Vorsorgeleistungen, wenn
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit beseitigt werden soll.
- einer Gefährdung der gesundheitlichen entwicklung des Kindes entgegengewirkt werden soll
- Krankheiten verhütet oder eine Verschlimmerung vermieden werden soll.


Bis eine Kur genehmigt ist, dauert es. Wir haben unsere Anfang Januar beantragt (bei uns waren die Gründe plötzlicher Tod des Schwiegervaters, Bluthochdruck, wiederkehrende Infekte, Gesamtsituation mit stoffwechselkranker Tochter, Schlafmangel und chronisches erschöpfungssyndrom), im Februar den Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt und dürfen letztendlich im August fahren- die Zusage kam Ende April. Meine beiden Kinder sind chronisch krank, trotz allem sind sie nur Begleitkinder.Da lässt der MDK auch nicht mit sich reden, und das trotz Attest der Ärzte.

Eventuell ist eine Selbsthilfegruppe und der Austausch mit Betroffenen am Anfang eine Zwischenlösung, bis ihr die Kurzusage habt. Ich denke auch, in eurem Fall wird die KK zur Selbsthilfegruppe raten, obwohl ambulante Maßnahmen nicht mehr vorzuziehen sind. Aber das wissen viele Versicherte nicht.


Lg
Nicole

 
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