Geschrieben von Sandra E. am 16.02.2004, 22:03 Uhr |
Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten?
Hi,
es wird immer wieder empfohlen, gerade auch bei Kindern von Freunden/Bekannten etc. einen Betreuungsvertrag abzuschließen. "Erfahrungsgemäß ergeben sich dort die meisten Schwierigkeiten." so steht´s
bei www.laufstall.de, da findest Du auch alles Wichtige zum Thema Tagesmutter und einen Betreuungsvertrag zum Ausdrucken.
Mein 1. Tageskind war die Tochter einer guten Freundin. Wir haben halt diesen Vertrag abgeschlossen, somit waren alle wichtigen Dinge geklärt, jeder wußte über seine Rechte&Pflichten Bescheid. Ansonsten lief das Ganze über´s Jugendamt bzw. Kinderschutzbund.
Ich kann Dir nur zu einem Vertrag raten; irgendwelche mündlichen Regelungen würde ich auf keinen Fall treffen.
Viel Glück,
SANDRA
- Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten? - sonniSL 16.02.04, 14:47
- Re: Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten? - sweetjodeci 16.02.04, 15:13
- Re: Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten? - Siebenstein0_4- 16.02.04, 20:39
- Re: Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten? - Sandra E. 16.02.04, 22:03
- kann Sanda E. nur zustimmen O.T. - Kainara 16.02.04, 22:09
- Re: Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten? - Kainara 16.02.04, 22:04
- Ich mache es mit einer Freundin auch so! - max 17.02.04, 14:19
- Re: Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten? - Sandra E. 16.02.04, 22:03